Die grüne Eilnachrichtenkarte an Feldpostnummer (Eilnachrichtendienst der Deutschen Reichspost vom November 1943) kann auch zur geflogenen Feldpost gezählt werden, da lt. Vorschrift beim Transportweg bestehende Luftpostlinien ausgenutzt werden sollen.
Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"