Vom 1. November 1939 an wurden Feldpostpäckchen, Heimat-Front, Front-Heimat und Front-Front, zugelassen. Das Höchstgewicht betrug 1000 g. Feldpostsendungen bis 250 g wurden gebührenfrei befördert, Feldpostpäckchen von 250 bis 1000 g kosteten 20 Rpf. Freigebühr. Sendungen aus der Heimat mußten freigemacht, solche von Soldaten (auch Front-Front) sollten freigemacht werden. Für nicht oder unzureichend freigemachte Sendungen wurde dann der einfache Fehlbetrag (ohne Zuschlag) vom Empfänger erhoben.
Päckchen Richtung Front-Heimat waren bis Kriegsende ohne Zulassungsmarken möglich. Heimat-Front von 250 - 1000 g dagegen nur bis zum 9. Juli 1942, da ab dem 10. Juli 1942 der Päckchendienst durch die Ausgabe von Zulassungsmarken kontingentiert wurde.
Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"