Zeitungen konnten von den Soldaten in der Heimat direkt beim Verlag oder über das Feldpostamt bestellt werden. Die Zeitungen gingen dem Empfänger als Feldpostsendung portofrei zu (z. B. unter Streifband). Das Verpacken und Versenden der Zeitungen unter der Fp.-Anschrift des Empfängers bzw. Beziehers war ausschließlich Sache der Verleger. Nicht von Verlegern ausgehende Zeitungssendungen waren als Briefsendungen oder als Päckchen mit Zulassungsmarken nur an Wehrmachtsangehörige, nicht an Dienststellen zugelassen.
Um die Laufzeit der von den Verlegern regelmäßig an Wehrmachtsangehörige als Fp.-Sendung (Streifband) gesandten Tageszeitungen zu verkürzen, wurde diese Sendung bei den Einlieferungsämtern ab 23.1.1940 nicht mehr gestempelt.
Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"