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Autor Thema: Telegrammverkehr ins Feld mit Zurückvermerk  (Gelesen 499 mal)

Offline Bodo35

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Telegrammverkehr ins Feld mit Zurückvermerk
« am: 17. November 2020, 10:44:57 »
Telegrammverkehr ins Feld mit Zurückvermerk

 

Ich sammle seit längerer Zeit auch Telegramme ins Feld und Zurück. Jetzt habe ich ein Telegramm bekommen was mich diesen Dienst der Post insbesondere der Tätigkeit der Feldpost etwas näher betrachten lässt. Ausgang war für dieses Telegramm das Postamt Köln-Ehrenfeld und die Nachricht die in das Feld übermittelt werden sollte war die Geburt eines Sohnes, welches von der Schwägerin des Soldaten übermittelt wurde. Empfänger war der Gefreite Peter Halm bei der Feldpostnummer 02218 = 3. Schwadron Aufklärungs-Abteilung 341 der 16. Infanterie Division somit auch als Leitkennziffer in der Anschrift die 167= Feldpostamt 66 der 16. Infanterie Division über Brest Litowsk. Dieses Telegramm wurde an den Postleitstelle Breslau telegrafisch übermittelt, welches die Nachricht telegrafisch an die Feldpostsammelstelle Warschau weiterleitete. Von dort wurde die Sendung brieflich an dem Empfänger über das Feldpostamt 66 zugeleitet. Das Telegramm konnte den Empfänger aber nicht erreichen und so wurde das Telegramm mit dem handschriftlichen Zurück und nicht Zustellbar vermerk auf dem Umschlag wieder zurückgesendet. Da es sich aber nicht um einen normalen Brief, sondern um ein Telegramm handelt, wurde das Telegramm über die Armeebriefstelle 602 KNr. 303 geleitet, die in Warschau saß und das Telegramm als letzte Postdientsstelle telegrafisch aufgenommen hatte. Hier wurde es dann an die 3. Komp. weitergeleitet. In der Armeebriefstelle war diese Komp./Abteilung zuständig für die Bearbeitung der mit unvorschriftsmäßiger (offener, fehlerhafter, unzulässiger) Anschrift versehenen sowie der unanbringlichen und beschädigten Sendungen und Aufklärung falscher Fp-Nummer. Diese öffnete das Telegramm und überprüfte nochmal alle Angaben. Da diese augenscheinlich keine Fehler enthielten, setzte der Beamte der Armeebriefstelle auf den Inhalt den Vermerk “Nicht Zustellbar” und einen Zurück Stempel. Der Umschlag wurde dann mit zwei Verschlussmarken der Armeebriefstelle verschlossen und auf der Vorderseite das Absenderpostamt Köln-Ehrenfeld vermerkt. Zusätzlich wurde auf der Rückseite die Aufschrift Armeebriefstelle 303 gestrichen umso eine Fehlleitung zu vermeiden. Die Armeebriefstelle als letzte Postdienststelle hat sodann eine Unzustellbarkeitsmeldung zu erlassen. (FpAmtsBl. Nr.62/1940 Pkt.4) Das Telegramm musste dann bei der Postsammelstelle in diesem Fall der Armeebriefstelle abgelegt werden. Das Telegramm wurde wohl versehentlich an das Aufgabepostamt Köln-Ehrenfeld zurückgesandt. Was gegen die Vorschrift war. 

Gruß
Bodo35
Sammelgebiete: Alle über die Monsun U-Boote und Funknachrichtenkarten aus eingeschlossenen Atlantik-Festungen. Desweiteren gute Kriegsgefangenenpost aus allen Gewahrsamsländern.

Offline Bodo35

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Re: Telegrammverkehr ins Feld mit Zurückvermerk
« Antwort #1 am: 17. November 2020, 11:07:36 »
Hier stelle ich euch ein eben genanntes Rücktelegramm gem. Fp.AmtsBl. Nr. 62/1940 vor. Dieses Rücktelegramm wurde von der Postsammelstelle Berlin nach Hannover telegrafiert und wie es Vorschrift war nebst dem ursprünglichen Aufgabepostamt Peine zusätzlich das angegebene LGPA Breslau beinhalten. Das Ursprüngliche Telegramm war wie hier angegeben nicht an die Feldpostnummer L 21116 leitfähig, da die FpNr. nicht an eine L- Nr. vergeben war. Darüber wurde wie erkennbar die Absenderin und das L (Luftgaupostamt) Informiert. Wie rückseitig zu erkenne ist, war dieses Telegramm von der Absenderin berichtigt erneut an die FpNr. L 21016 abgesandt worden. Da hat sich im Aufgabepostamt bereits ein Fehler bei der Feldpostnummer eingeschlichen, da alle Leitpostämter verpflichtet waren, diese Angaben zu überprüfen. Das alte abgelegte Telegramm welches wohl beim LGPA Breslau lag wurde erneut an die nunmehr berichtigte Feldpostnummer übermittelt.

Gruß
Bodo35
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