Die Auslandsbriefprüfstellen unterstanden der Abwehr und somit dem OKW. Daher ist Post von Angehörigen dieser Prüfstellen auch als Feldpost zulässig. Deutlicher ist es warscheinlich bei den Auslandsbriefprüfstellen in Bordeaux oder Nancy. Da wäre wohl die Frage erst garnicht aufgekommen, aber diese sind ja auch keine andere Einrichtung...
Gruß Bodo35