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Ich denke, dass es sich hier um keine Zensur handelt sondern um die Genehmigung der übergeordneten Einheit die Sendung versenden zu dürfen. Da es sich bei der Absendereinheit um eine Staffel handelt und nicht um die Einheit, in der die Wehrpässe und Soldaten personell geführt werden. Der Staffelführer hatte den Auftrag das Einschreiben zu erstellen und dem Stab des Pionier Btl. vorzulegen. Der hat dann die Sendung genehmigt und mit seinem Briefstempel beglaubigt. So war auch für das Wehrmeldeamt ersichtlich, dass die Sendung, eventuell mit Gefalleneninformationen oder ähnlichem richtig und vollständig erfasst wurde. Gruß Bodo35