Hallo!
Hier ein Fp. Brief v. 19.8.40 „b“ der Fp. Nr.: 11906D = 3. Kp. IR 475 / U.: 255. ID / 4. Armee
Besatzungszeit in Frankreich in Les Sables d`Olonne (zw. Nantes und La Rochelle).
Im Inhalt befand sich folgendes Schriftstück:
Standortbefehl
Für Kanton
Les Sables-d`-Olonne
-----------------------------
Anzug:
Nach der Anzugsordnung: Offener Kragen verboten.
Disziplin:
Militärisches Verhalten. Keine Anbiederung mit Zivilbevölkerung. Spaziergänge mit Französinnen verboten.
Kino:
Auf den für Wehrmachtsangehörige reservierten Plätzen. Geschlossene Vorstellungen vorher bei Standortkommandantur anmelden.
Gaststätten:
Geöffnet bis 23.30 Uhr.
Bellevue, Les Dauphins und Navarin: geöffnet bis 24 Uhr.
Verboten: Restaurant „Les Embruns“.
Übernachtung:
In Hotels und Gaststätten Einschreibepflicht. Jede Übernachtung ist Standortkommandantur vorher zu melden und nur mit Quartierschein erlaubt.
Einkäufe:
Allen außerhalb des Standortes liegenden Soldaten und Einheiten verboten. Lebensmitteleinkäufe wegen der Versorgung der Zivilbevölkerung einschränken.
Baden:
Nur am Badestrand im mittleren Streifen, gekennzeichnet durch Tafeln, gestattet.
Nacktbaden verboten.
Allgemeines:
Standortkommandantur: Quai Georges-Clemenceau, Hotel La Come´te.
Ortskrankenstube: Hopital comple´mentaire im Quartier der Stabskompanie.
Verkehrsordnung:
Es gilt deutsche Reichsstraßenverkehrsordnung. Im Ort Höchstgeschwindigkeit 30 km. Parken auf Uferstraße verboten.
Zapfenstreich:
Mannschaften 23.00 Uhr, Uffz. 24.00 Uhr, Portepeeuffz. 2.00 Uhr.
Verstöße gegen den Standortbefehl werden durch den Standortältesten bestraft-
Gez. v. Reinersdorff, Generalmajor.
HW331715