Hallo Fario,
ich hab hier folgendes gefunden: Deutsche Wehrmacht Uniformierung und Ausrüstung 1933-1945 Band 1 das Heer von Adolf Schlicht / John R. Angolia
ARMBINDEN
Sonstige Wehrmachtangehörige
Der »Mobilmachungsplan für das Heer« schrieb für Personen, die als Wehrmachtangehörige nicht oder nicht voll eingekleidet waren, eine gelbe, mit dem Dienststempel zu versehende Armbinde mit der Aufschrift »Deutsche Wehrmacht« vor, die auf beiden Oberarmen zu tragen war. Die schwarze Schrift war in gotischer Schrift unterschiedlicher Schrifttypen in ein oder zwei Zeilen eingewebt oder aufgedruckt; vereinzelt mit einer aufgedruckten schwarzen Nummer darunter. Feldgraue Armbinden mit lateinischer Schreibschrift in schwarzer Kurbelstickerei sind sicherlich Behelfsanfertigungen. Die Vfg. v. 1. 10. 1941 (HV 41B, Nr. 887) beschränkte ihre Verwendung auf nicht-uniformierte Kombattanten.
Kombattanten
Für Personen, welche als »Kriegsführende- (Kombattanten) galten, aber nicht in die Wehrmacht eingereiht waren, schrieb der Mobilmachungsplan eine gelbe Armbinde mit dem schwarzen Hoheitsabzeichen des Reiches vor, dazu die Feldmütze des Heeres. Welcher Personenkreis damit gemeint war, wurde leider nicht beschrieben. Der Adler hatte kürzere, gedrungenere Flügel.
Nicht-uniformierte Wehrmachtangehörige sowie Angehörige des Wehrmachtgefolges, denen der Status von Kombattanten zuerkannt war, trugen in Verbindung mit einem Kombattantenausweis, auf dem linken Oberarm eine gelbe, 10 cm breite Armbinde mit der eingewebten oder aufgedruckten schwarzen Aufschrift »Deutsche Wehrmacht« in lateinischer Schrift. Die Inschrift kommt in verschiedenen Schrifttypen vor.
Nichtdeutsches Zivilpersonal
Die weiße, etwa 10-11 cm breite Armbinde hatte die schwarzen Aufschrift »Im Dienst/ der/ deutschen Wehrmacht- in lateinischer Schrift von verschiedenen Schrifttypen. Die dreizeilige Aufschrift war gewebt, gedruckt oder in Maschinenstickerei. Nähere Angaben über den Personenkreis siehe unten bei »Wehrmachtgefolge«.
Die Armbinde wurde unter bestimmten Voraussetzungen auch von nicht-deutschen Freiwilligen und Hilfswilligen getragen, wie bereits dargestellt.
ABZEICHEN FÜR DAS WEHRMACHTGEFOLGE
Mit der o. a. Vfg. v. 1. 10. 1941 wurde auch die »Erkennbarkeit« des Wehrmachtgefolges in den besetzten Gebieten und den befreundeten Ländern neu geordnet, wobei zwischen drei Gruppen unterschieden wurde. Das Tragen anderer als der hiernach angeordneten Abzeichen war verboten.
a) Männliche und weibliche Angehörige des Wehrmachtgefolges, soweit sie nicht durch eine Uniformierung als zum Wehrmachtgefolge gehörend erkennbar waren (z. B. Organisation Todt), hatten ein Ansteckabzeichen zu tragen. Das runde Abzeichen war aus dunkel-bronzefarbenem Metall durchbrochen und voll oder hohl geprägt. Es zeigte innerhalb eines kreisförmigen Randes die gotischen Buchstaben »WG«. Zwischen den Buchstaben entsprang nach oben ein nach heraldisch rechts blickenden Adlerkopf, der etwas über den Rand reichte, und unten lag ein kleines, auf der Spitze stehendes Hakenkreuz zwischen den beiden Buchstaben. Bei Abzeichen in Vollprägung war auf der Mitte der Rückseite der Hersteller senkrecht aufgeprägt. Das Abzeichen wurde in zwei Größen gefertigt: Durchmesser von 2,3 cm und mit einer Anstecknadel auf der Rückseite (dies obwohl die Vfg. eine Schließnadel vorschrieb) und Durchmesser 3,5 cm mit einer waagerechten Schließnadel. Eine ergänzende Vfg. v. 12. 12. 1941 (OTB 42, Nr. 4 VII) schrieb für männliches Wehrmachtgefolge das kleinere Abzeichen mit einer Anstecknadel, für weibliche Angehörige das größere Abzeichen, zu tragen als Brosche, vor.
Ein Ausweis bestätigte, dass der Inhaber nicht zur deutschen Wehrmacht gehörte, aber als zum Wehrmachtgefolge gehörend den Schutz des Abkommens über die Behandlung von Kriegsgefangenen vom 27. 7. 1929 beanspruchte.
b) Nicht-volksdeutsche Zivilpersonen, die als Hilfspersonal (Fahrer udgl.) im Dienst der Wehrmacht standen, trugen die oben beschriebene weiße Armbinde »Im Dienst der deutschen Wehrmacht«, die auf dem linken Oberarm getragen wurde. Sie durfte nur in Verbindung mit einem Ausweis getragen werden.
Es gibt Armbinden, welcher beiderseits der mittleren Zeile »der« in einem Rechteck von etwa 3 x 1,5 cm die belgischen Farben schwarz-gelb-rot aufweisen, vermutlich eine örtliche Variante.
c) Angehörige verbündeter oder befreundeter Staaten: Mit Vfg. v. 30. 3. 1942 (MV 42, Nr. 403) wurde ergänzend angeordnet, dass Angehörige verbündeter oder befreundeter Staaten, die zum Wehrmachtgefolge gehörten, am linken Oberarm eine Armbinde in den Landesfarben des betreffenden Staates mit dem schwarzen Aufdruck »Im Dienst der deutschen Wehrmacht« zu tragen hatten. Mit Vfg. v. 3. 7. 1942 (MV 42, Nr, 611) wurde eingeschränkend festgelegt, dass die Armbinde nur dann anzulegen war, wenn diese außerhalb ihres Landes in den besetzten Gebieten im Dienst der Wehrmacht standen.
Gruß Feldpostleitstelle