Für den gegenseitigen privaten Briefverkehr der Besatzungen deutscher Handelsschiffe mit Ihren Familien wurde 1941 die Benutzung der deutschen Dienstpost freigegeben. Vorausgesetzt ist, dass die Schiffsbesatzungen die Briefe der Dienststelle der NSDAP geöffnet abgeben und die sie der Deutschen Dienstpost zur Beförderung übergeben. Die Briefe der Familienangehörigen müssen an die NSDAP, Abschnittsleitung Seeschiffahrt mit der Angabe des Empfängers ausgeliefert werden,
Hier mal 3 Beispiele über DDP Niederlande Rotterdam:
- Dampfer Possehl 13.5.43; mit Zensur der Zensurstelle in Köln;
- Dampfer Ceuta 4.9.43; ohne Zensur
- Brief der Reederei Rob M. Sloman jr (You are not allowed to view links.
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