Mit der Feldpost-Amtsblatt-Verfügung nr. 49/1941 vom 31. Mai 1941 wurde den Wehrmachtsangehörigen gestattet, an das "nichtfeindliche Ausland", auch an außereuropäische Länder, Feldpost-Sendungen zu schicken.
Gebührenfreiheit bestand zu außereuropäischen Ländern nicht. Die Sendungen mußten freigemacht werden wie die allgemeine Post ins Ausland. Es galten auch die gleichen Gewichts- und Päckchen- und Paket-Beschränkungen für die einzelnen Länder.
Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"