Der Absender hat vollkommen richtig gehandelt, da für die gebührenfreie Beförderung der Zusatz Feldpost fehlt oder bewusst nicht angebracht worden ist. Somit war eine Gebühr von 25pf. erforderlich. Der Absender hatte wohl nur 10 pf. Marken zur Hand und daher überfrankiert. Da der Absender jedoch zusätzlich die Luftfeldpostmarken verwendete, war die Beförderung durch die Luftfeldpost möglich. Eventuell hat der Absender die Luftpostmarken kurzfristig bekommen oder der Brief sollte ursprünglich mit einem Urlauber nach Deutschland und erst dort in den Postverkehr gelangen. Würde auch die normalen 10 pf. Marken ohne Aufdruck erklären. Nachträglich wurde das Wort Luftfeldpost auf dem Brief angebracht um die Luftfeldpost nutzen zu können und somit waren die Postgebühren erst seit diesem Zeitpunkt überflüssig. Danke fürs zeigen.
Gruß Bodo35