Zitat Handbuch Seite 148:
"Einschreibebrief, die von Wehrmachtsangehörigen bei dem Ämtern der Reichspost eingeliefert und an
Wehrmachtsangehörige mit offener Anschrift oder an Zivilpersonen im Reich gerichtet waren, ebenso von Zivilpersonen an Wehrmachtsangehörige mit offener Anschrift, genossen nicht die Gebührenvergünstigung der Feldpostsendungen. Sie mußten mit Brief- und Einschreibgebühr freigemacht werden."
Bodo35