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Frei durch Ablösung Reich

Begonnen von Arkul, 03. März 2017, 18:31:49

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Arkul

Für Sendungen militärdienstlicher Art hatte das in Friedenszeiten bestehende Gebührenablösungsverfahren "Frei durch Ablösung Reich" auch nach Beginn des II.WK weiterhin Gültigkeit
(z.B. für Polizei, Gerichte, Verwaltungen, Wehrämter ...). 
Der Stempel " Frei durch Ablösung Reich" in Verbindung mit dem Briefstempel bzw. alternativ das Dienstsiegel mit offener Truppen-/Dienststellenbezeichnung war Voraussetzung für die Gebührenfreiheit.
Ab 1941 wurde der Stempel für militärdienstliche Sendungen durch den Vermerk "Feldpost" ersetzt.
Einschreiben und Wertsendungen waren als Feldpost im wesentlichen parteiamtlichen Dienststellen und militärischen Kommandobehörden vorbehalten.

Das Foto zeigt einen Vordruck vom 12.10.39 des Wehrbezirkskommando Frankfurt /M. mit gedrucktem "Frei durch Ablösung Reich". Der Inhalt ist ein Einberufungsbefehl.

MfG   Arkul