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Hallo!
Hier ein mit dem Stempel: "Geschäftspapiere" deklarierter, frankierter Geschäftsbrief des Zentralverlag der NSDAP / Franz Eher Nachf. G.m.b.H. / Zweigniederlassung Berlin / Berlin SW 68 / Zimmerstraße 88  / Honorarabrechnung / an den Gefr. E.B. bei der Fp. Nr.: 08565 v. 15.12.41 = Kdo. 707. ID / Weißrußland.
Im Inhalt erfolgt die Gutschrift von 25 RM für die Veröffentlichung eines Beitrags in der November Ausgabe der Soldatenbekenntnisse des Verlages.

HW33175
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a. Geschäftsfirmen,Banken usw. / Re:Geschäftsfirmen, Banken usw.
« Letzter Beitrag von Bodo35 am 20. Dezember 2009, 14:58:59 »
Hier ein Brief der Dresdener Bank aus Görlitz an Feldpostnummer 37850=HK Frederikshaven mit 12 Pf frankiert und Tagesstempel Görlitz 12.4.44. Der Inhalt :"Kontoauszüge"
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a. Geschäftsfirmen,Banken usw. / Re:Geschäftsfirmen, Banken usw.
« Letzter Beitrag von Bodo35 am 20. Dezember 2009, 14:33:32 »
Hier ein Brief Briefstempel "Der Landrat des Kreises Briefstempel Murnau" mit Frei durch Ablösung Reich. vom 11.2.42 an die Dienststelle der FpNr. 22613D=Geb.Art.Reg. 124
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a. Geschäftsfirmen,Banken usw. / Geschäftsfirmen, Banken usw.
« Letzter Beitrag von Bodo35 am 09. Dezember 2009, 21:08:09 »
Nach §8 Ziff.11 der "Anweisung für die Bearbeitung der Feldpostsendungen im Bereich der DRP" waren nur Sendungen gebührenfrei, die in rein privaten (nicht geschäftlichen usw.)Angelegenheiten an Fp-Berechtigte verschickt wurden. Als private Sendungen galten nicht die von Geschäftsfirmen, Banken,Versicherungsgesellschaften,Körperschaften des öffentlichen Rechts, Zivilbehörden (Reichs-,Landes-,Gemeindebehörden),Schulen,Rechtsanwälten,Notaren usw. an Wehrmachtsangehörige abgeschickte Sendungen. Diese Sendungen waren gebührenpflichtig und mussten zu den innerdeutschen Gebühren freigemacht werden. Dabei galt bei den am Gebührenablösungsverfahren teilnehmenen Behörden der Stempel "Frei durch Ablösung Reich" als Freimachung.
Gebührenfrei waren jedoch Sendungen von Geschäftsfirmen, Banken usw. an ihre imWehrdienst stehenden Gefolgschaftsmitglieder, sofern die Sendungen Liebesgaben oder Mitteilungen privater Natur enthielten, die das persönliche Verhältnis des Betriebsführers mit dem Gefolgschaftsmitglied betrafen. Diese Sendungen waren, damit sie äußerlich als private Feldpostsendung erkennbar waren, in der Anschrift außer mit dem Vermerk "Feldpost" mit dem Zusatz "Sendung an Gefolgschaftsmitglied" zu versehen.

Quelle:"Handbuch-Katalog Deutsche Feldpost 1937-1945"
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