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Hallo,

im Michel-Handbuch (4.Ausgabe) war auf Seite 363 die Dienstpost der Wehrmacht 1935-1939 erfasst.
Leider ist dieses Thema in die 5.Auflage nicht mehr aufgeführt.

Die Dienstpost (also die Post wenn nicht im Kriegseinsatz) der Wehrmacht genoss zur diese Zeit Gebuhrenfreiheit.
Wie sah das aus mit die Dienstpost der damalige SS-Verfugungstruppe, die kein Wehrmachtsteil war?!
Wenn ich mir meine Belege anschaue vermute ich das die gleiche Bedingungen galten:
- Briefstempel mit offener Tr.Bezeichnung
- Vermerk "Frei durch Ablösung Reich".

Die Private Post war Gebührenpflichtig.

Wer kan dazu weiteres sagen? Aber noch besser wäre, wer hat vielleicht Verordnungen, Amtsblättern oder Literatur zu diesem Thema.

Grüße Postschutz.
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Dienstpost der Wehrmacht / Deutsche Wehrmachtspost 1935 - 1939
« Letzter Beitrag von Feldpost-Admin am 15. Januar 2008, 06:28:45 »
Die Dienstpost der Wehrmacht genoss Gebührenfreiheit. Hierzu musste die Sendung links unten auf dem Umschlag den Vermerk "Frei durch Ablösung Reich" und den Briefstempel oder das Dienstsiegel mit offener Truppen-/Dienststellenbezeichnung tragen. Es gibt zahlreiche Formen der Stempel. Oft befindet sich zusätzlich links oben ein Absenderstempel, bei der Kriegsmarine fast immer. Die Reichspost stempelte und behandelte die Sendungen der Wehrmacht in gleicher Weise wie die zivilen.

Kriegsmarine benutzten außerhalb der heimischen Gewässer für die Dienst- und Privatpost statt des Reichspoststempels einen Marine-Schiffpoststempel, den es in mehreren Ausführungen gibt.

Die private Post war gebührenpflichtig.

Marineschiffspost der während des spanischen Bürgerkrieges eingesetzten Verbände siehe dort.

Widerrechtlich zu Beginn des Krieges benutzte Marineschiffspoststempel siehe unter Stempel der Marineschiffspost.

Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"
Seiten: [1]
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