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« Letzter Beitrag von leger_de am 26. Dezember 2020, 22:34:26 »
Hallo Sprotte,
da hast Du die Textpassage "beschränkter privater Postverkehr" im RB61 leider etwas fehlgedeutet (nicht böse gemeint):
Es handelt sich bei dem Dienst "Feldpost HANSA" keineswegs um ein privates Postunternehmen!
Auch diese Feldpost wurde über die Einrichtung der Deutschen Feldpost befördert. Hier wurde lediglich einer eingeschränkten Benutzergruppe von Einheiten aus den Organisationsbereich des OKH die Möglichkeit eingeräumt, Pakete über die Deutsche Feldpost zu versenden.
Der Versand von (privaten, also nicht dienstlichen) Paketen war Soldaten mit Feldpostnummer im Regelfall nicht möglich. Diese durften lediglich Päckchen versenden. Soldaten mit offener militärischer Anschrift im Reichsgebiet war es jedoch möglich, private Pakete ohne Porto-Vergünstigungen über die Reichspost zu versenden.
Da u.a. Einheiten aus dem Umfeld des OKH, Führerbegleitkdo. u.ä. auch im Reichsgebiet aus Geheimhaltungsgründen nur über die Feldpost mittels Feldpostnummer kommunizierten, wurde der Feldpostdienst HANSA für diese Benutzergruppe eingerichtet.
Der Kreis der Nutzungsberechtigten bzw. Feldpostnummern war übrigens deutlich größer als im RB61 angegeben.
Beste Grüße
Leger_de