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leger_de

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Seiten: [1]
1
Nicht dienstliche R-Briefe (zuschlagspflichtig) / Re: Nicht dienstlicher R-Brief
« Letzter Beitrag von Meyer Werner am 05. Dezember 2018, 22:00:52 »
Hallo Hans,
Schöner Einschreibebeleg den du zeigst.Glückwunsch. Man findet sie nicht so  oft.
Viele Grüße Werner Meyer
2
Nicht dienstliche R-Briefe (zuschlagspflichtig) / Re: Nicht dienstlicher R-Brief
« Letzter Beitrag von Moschus am 05. Dezember 2018, 17:09:56 »
Hallo Werner,
hier ein weiterer Einschreibe-Brief vom 5.4.42 aus Warschau, mit
R-Zettel Warschau Fliegerhorst und offenen Brief-Stpl. der Einheit.

                                             Grüße,  Moschus
3
Nicht dienstliche R-Briefe (zuschlagspflichtig) / Nicht dienstlicher R-Brief aus Dresden
« Letzter Beitrag von Moschus am 27. Februar 2018, 19:56:50 »
Hier ein nicht dienstlicher frankierter R-Brief mit R-Zettel Dresden A19 vom
22.3.43 mit privatem Absender.

Der Brief geht an Fl.-Stabsing. Hans Zima, Bauaufsicht des RLM (Reichsluftministerium)
im Gerätewerk Pommern GmbH. Stagart/Pom. 4

Ich nehme mal an, das dieser oder mehrere Belege für den Absender zu Hause blanko
vorgestempelt wurden.

                                              Grüße,  Moschus
4
Nicht dienstliche R-Briefe (zuschlagspflichtig) / Re: Nicht dienstlicher R-Brief
« Letzter Beitrag von Meyer Werner am 16. Januar 2017, 20:06:55 »
Hallo,
Hier ein R-Brief von der Feldpostnummer L41537= Sturzkampffliegerschule 2 vom 7.1.42
wie im HB S.201  Nr.211 mit beschnittenem R-Zettel.
Gruß Werner
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Nicht dienstliche R-Briefe (zuschlagspflichtig) / Nicht dienstlicher R-Brief
« Letzter Beitrag von Meyer Werner am 28. August 2016, 13:55:10 »
Hallo,

Hier ein R-Brief aus dem Generalgouvernement wie im HB S.201 Nr.214b beschrieben.
Umrechnung: 1Pfenig=2 Groschen
24Gr.=Briefgebühr
60Gr.=Einschreibegebühr
Gruß Werner
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Hallo,

eine konkrete Frage zu einem Beleg:

Sind auch Päckchen als Einschreibesendungen zugelassen gewesen? Soweit erst mal die grundsätzliche Frage, denn zu diesem Beleg sind noch andere Fragen (A.f.K. in den Niederlanden?, Tarnrollstempel mit Doppelbuchstabe, Frankatur) offen, die es abzuklären gilt.

Danke.
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Einschreibebrief, die von Wehrmachtsangehörigen bei dem Ämtern der Reichspost eingeliefert und an Wehrmachtsangehörige mit offener Anschrift oder an Zivilpersonen im Reich gerichtet waren, ebenso von Zivilpersonen an Wehrmachtsangehörige mit offener Anschrift, genossen nicht die Gebührenvergünstigung der Feldpostsendungen. Sie mußten mit Brief- und Einschreibgebühr freigemacht werden.

In den Feldpostamtsblättern wird öfters darauf hingewiesen, daß von Postbeamten solche Sendungen, nur mit Einschreibgebühr freigemacht, verbotswidrig angenommen würden. Sie kommen also echt gelaufen vor und werden daher hier bewertet.

Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"
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Einschreibebriefe, die von Wehrmachtsangehörigen bei den Ämtern der Reichspost eingeliefert und an Wehrmachtsangehörige mit offener Anschrift oder an Zivilpersonen im Reich gerichtet waren, ebenso von Zivilpersonen an Wehrmachtsangehörige mit offener Anschrift, genossen nicht die Gebührenvergünstigung der Feldpostsendungen. Sie mußten mit Brief- und Einschreibegebühr freigemacht werden.
In den Feldpostamtsblättern wird öfters darauf hingewiesen, daß von Postbeamten solche Sendungen, nur mit Einschreibegebühr greigemacht, verbotswidrig angenommen würden.

Quelle: Handbuch-Katalog Deutsche Feldpost 1937-1939
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