Das Feldpost Sammlerforum "www.die-feldpost-2-weltkrieg.org"
Feldpost bestimmter Benutzergruppen => Feldpostverkehr der Aussereuropäischen Einheiten => Aussereuropäischen Länder => Thema gestartet von: Feldpost-Admin am 14. Januar 2008, 09:13:00
-
Mit der Feldpost-Amtsblatt-Verfügung nr. 49/1941 vom 31. Mai 1941 wurde den Wehrmachtsangehörigen gestattet, an das "nichtfeindliche Ausland", auch an außereuropäische Länder, Feldpost-Sendungen zu schicken.
Gebührenfreiheit bestand zu außereuropäischen Ländern nicht. Die Sendungen mußten freigemacht werden wie die allgemeine Post ins Ausland. Es galten auch die gleichen Gewichts- und Päckchen- und Paket-Beschränkungen für die einzelnen Länder.
Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"