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Feldpostdienste => Feldpost-Einschreibesendungen - R-Zettel => "Durch Eilboten" und Schnellbriefe => Thema gestartet von: Feldpost-Admin am 11. Januar 2008, 04:46:02

Titel: "Durch Eilboten" und Schnellbriefe
Beitrag von: Feldpost-Admin am 11. Januar 2008, 04:46:02
In der Feldpostamtsblattverfügung Nr. 77/1939 wird nochmals darauf hingewiesen, daß durch Eilboten zuzustellende Sendungen nach dem Felde nicht angenommen werden dürfen, da dort keine Möglichkeit bestehe, sie durch Eilboten zuzustellen. Durch Briefkasten eingelieferte Sendungen dieser Art sollten mit dem Vermerk "Aus dem Briefkasten" zu versehen sein und keinen Klebezettel für Eilsendungen erhalten. An Hand von vorliegenden Belegen und wiederholter Aufforderung im Feldpostamtsblatt 43/1940 muß geschlossen werden, daß doch eine Menge solcher Sendungen angenommen wurde. Auch Dienstbriefe des OKW an Feldpostnummer mit Eibotengebühr liegen vor.

Sendungen "Durch Eilboten" aus dem Felde nach der Heimat waren nicht verboten. Sie mußten nach Ankunft in der Heimatstadt mit Eilboten zugestellt werden, wenn sie mit 40 Rpf. Eilbotengebühr freigemacht waren.

Von Dienstellen der Kriegsmarine wurden "Schnellbriefe" an Feldpostnummern oder offene Anschriften verschickt. Diese Umschläge haben einen roten Rand.

Eilnachrichten - und Eilauftragskarten siehe dort.

Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"