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Weitere amtliche Merkmale auf Feldpostsendungen => Missachtung von Feldpostvorschirften => Missachtung von Zulassungsbestimmungen zur Päckchenfeldpost => Thema gestartet von: topstar229 am 02. Juni 2011, 11:00:21

Titel: nur bis 20 g zulässig
Beitrag von: topstar229 am 02. Juni 2011, 11:00:21
Päckchen aus Waldsassen 4.2.43 an 04460: Grenadier Regiment 245 (Kampfgebiet Woronesch) mit L2 Zurück nur bis 20 g zulässig.
Titel: Re: nur bis 20 g zulässig
Beitrag von: Karolus am 02. Juni 2011, 19:28:11
Hallo,
ganz kurz, es handelt sich hier um ein sogenanntes Zigarettenpäckchen. Nachdem ich nicht rauche, was wiegt
so ein Päckchen mit 20 Zigaretten?
Der dünnen Karton müsste auch nicht viel wiegen.
Diese Einschränkung- eben 20 gr.- gab es nur zu bestimmten Zeiten und nicht für alle Fronten.
So weit ist es mir noch bekannt.
Meint Karolus
Titel: Re: nur bis 20 g zulässig
Beitrag von: topstar229 am 02. Juni 2011, 19:39:45
ich habe das Karton mal gewogen. es wiegt genau 20 gr also mit Inhalt wird es bestimmt über 20 gr gewogen haben