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Deutsche Feldpost 1937 - 1945 => Feldpost => Anlage zu: Feldpostnummern und Anschrift auf Feldpostsendungen => Thema gestartet von: Feldpost-Admin am 09. Januar 2008, 11:46:40

Titel: Anlage zu: Feldpostnummern und Anschrift auf Feldpostsendungen
Beitrag von: Feldpost-Admin am 09. Januar 2008, 11:46:40
Zur Feldpost zugelassene Sendungen:

Stand: September 1939

Private Endungen, gebührenfrei:


Private Sendungen gegen Inlandsgebühren:


Keine Zulassung für Einschreib- und Wertsendungen, Postaufträge, Postnachnahmen, Briefe mit Zustellungsurkunde, Rückscheinsendungen, telegraphische Zahlungsanweisungen.

Diese Bestimmungen gelten für alle Soldaten ohne Unterschied, ob sie sich bei der mobilien Wehrmacht oder bei der Ersatzwehrmacht befinden.

Sendungen militärischer Art:

Für Sendungen militärischer Art gilt das im Frieden geltende Gebührenablösungsverfahren weiter. Das bedeutet, daß Briefsendungen schwerer als 250 g sein dürfen, zugelassen sind Einschreib- und Wertsendungen, Päckchen und Pakete und Zahlungsanweisungen.

Für private und militärische Sendungen sind im Laufe des Krieges ergänzende und zusätzliche Bestimmungen erlassen worden, die im Katalog in den betreffenden Abschnitten zu finden sind.

Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"
Feldpostamtsblätter des Reichspostministäriums Vfg. 2 und 7/1939