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Paketadressen => Paketadressen => Geldverkehr => Thema gestartet von: Feldpost-Admin am 11. Januar 2008, 10:12:23

Titel: Geldverkehr
Beitrag von: Feldpost-Admin am 11. Januar 2008, 10:12:23
Ab 11.9.39 wurde lt. Feldpostamtsblatt-Verfügung 2/39 Geldsendungen zugelassen. Bis 16.10.39 wurden die Formblätter der Reichspost verwendet, ab 17.10.39 Feldpostamtsblatt-Verfügung 23/39 wurden Feldzahlkarten und Feldpostanweisungen eingeführt. Der Höchstbetrag wurde auf RM 1000.-- festgesetzt.

Dieser Feldpostdienst war gebührenpflichtig, es galten die Inlandsgebühren. Ab 8.3.40 mit Feldpostamtsblatt-Verfügung 33/40 wurde für Einzahlungen auf Postsparbücher keine Gebühr mehr erhoben. Durch besondere militärische Maßnahmen wurde der Geldverkehr teilweise auf geringe Summen beschränkt bzw. vorübergehend ganz eingestellt. Da die Heimat- oder Annahmepostämter die Anschrift über die Feldpost-Nr. nicht erkennen konnten, sie aber verpflichtet waren, alle Feldpostanweisungen anzunehmen, sie aber nicht erkannten, daß die eingezahlten Beiträge für ein Sperrgebiet bestimmt waren, mußten die entsprechenden Feldpost-Ämter diese mit dem Vermerk: "Aus miltärischen Gründen zurück" zurück leiten. Ausländische Freiwillige konnten am Gedverkehr nur beschränkt, am Postsparkassendienst nicht teilnehmen.

Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"