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Feldpostdienste => Feldpost-Einschreibesendungen - R-Zettel => Nicht dienstliche R-Briefe (zuschlagspflichtig) => Thema gestartet von: Feldpost-Admin am 11. Januar 2008, 04:05:38

Titel: Nicht dienstliche R-Briefe (zuschlagspflichtig)
Beitrag von: Feldpost-Admin am 11. Januar 2008, 04:05:38
Einschreibebrief, die von Wehrmachtsangehörigen bei dem Ämtern der Reichspost eingeliefert und an Wehrmachtsangehörige mit offener Anschrift oder an Zivilpersonen im Reich gerichtet waren, ebenso von Zivilpersonen an Wehrmachtsangehörige mit offener Anschrift, genossen nicht die Gebührenvergünstigung der Feldpostsendungen. Sie mußten mit Brief- und Einschreibgebühr freigemacht werden.

In den Feldpostamtsblättern wird öfters darauf hingewiesen, daß von Postbeamten solche Sendungen, nur mit Einschreibgebühr freigemacht, verbotswidrig angenommen würden. Sie kommen also echt gelaufen vor und werden daher hier bewertet.

Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"