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Feldpostdienste => Feldpost-Einschreibesendungen - R-Zettel => Nicht dienstliche R-Briefe (zuschlagspflichtig) => Thema gestartet von: Feldpost-Admin am 24. Juli 2007, 17:44:54

Titel: Nicht dienstliche R-Briefe (zuschlagspflichtig)
Beitrag von: Feldpost-Admin am 24. Juli 2007, 17:44:54
Einschreibebriefe, die von Wehrmachtsangehörigen bei den Ämtern der Reichspost eingeliefert und an Wehrmachtsangehörige mit offener Anschrift oder an Zivilpersonen im Reich gerichtet waren, ebenso von Zivilpersonen an Wehrmachtsangehörige mit offener Anschrift, genossen nicht die Gebührenvergünstigung der Feldpostsendungen. Sie mußten mit Brief- und Einschreibegebühr freigemacht werden.
In den Feldpostamtsblättern wird öfters darauf hingewiesen, daß von Postbeamten solche Sendungen, nur mit Einschreibegebühr greigemacht, verbotswidrig angenommen würden.

Quelle: Handbuch-Katalog Deutsche Feldpost 1937-1939
Titel: Re: Nicht dienstliche R-Briefe (zuschlagspflichtig)
Beitrag von: mikroskopie am 04. Januar 2012, 12:26:56

Hallo,

eine konkrete Frage zu einem Beleg:

Sind auch Päckchen als Einschreibesendungen zugelassen gewesen? Soweit erst mal die grundsätzliche Frage, denn zu diesem Beleg sind noch andere Fragen (A.f.K. in den Niederlanden?, Tarnrollstempel mit Doppelbuchstabe, Frankatur) offen, die es abzuklären gilt.

Danke.