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Feldpost bestimmter Benutzergruppen => Gebührenpflichtiger Feldpostverkehr => b. Durch deutsche Feldpost => Thema gestartet von: Bodo35 am 09. Dezember 2009, 21:24:18

Titel: Durch deutsche Feldpost
Beitrag von: Bodo35 am 09. Dezember 2009, 21:24:18
Der gebühernpflichtige Postverkehr "Durch deutsche Feldpost" wurde für Belgien und Frankreich im August 1940 eingerichtet.
Nach der Verfügung Nr.51/1942 im Feldpostamtsblatt Nr.11 vom 24.April 1942 wurde der gebührenpflichtige Postverkehr"Durch deutsche Feldpost" auf alle Gebiete, in denen als deutsch Post nur die deutsche Feldpost bestand, ausgedehnt. Zugelassen zu diesem Verkehrwaren die in diesen Gebieten eingesetzten deutschen Dienststellen,Körperschaften, Organisationen,Unternehmen und selbstständigen Einzelpersonen deutscher Staatsangehörigkeit sowie die bei diesen Stellen usw. beschäftigten Reichsdeutschen(gemäß Verfügung Nr.45 im feldpostamtsblatt vom 30.Mai 1944 auch die bei einer deutschen Zivildienststelle beschäftigten "nicht reichsdeutschen Arbeitnehmer"), soweit sie nicht zur Benutzung der Feldpost berechtigt waren. Zugelassen waren gewönliche und eingeschriebene Postkaretn, gewöhnliche und eingeschriebene Briefe und Drucksachen bis 250g sowie gewöhnliche und eingeschriebene Päckchen bis 1000g, die nach den Inlandsgebührensätzen freizumachen waren.
Ab September 1942 kamen die Handelsschiffe in den nördlichen Gewässern mit ihren Besatzungen hinzu. Es kommen später auch Überschneidungen mit der jeweiligen Deutschen Dienstpost vor.
Die Sendungen mussten auf der Vorderseite den Vermerk "Durch Deutsche Feldpost" in einem roten Rahmen und im Absender bzw. in der Anschrift die Firma, den Ort und das zuständige Luftgaupostamt oder Feldpostamt tragen.

Quelle:"Handbuch-Katalog Deutsche Feldpost 1937-1945"