Das Feldpost Sammlerforum "www.die-feldpost-2-weltkrieg.org"
Regeln, Allgemeines Forum => Neu erworben => Thema gestartet von: hw33175 am 29. Mai 2015, 18:49:32
-
Hallo!
Hier ein Feldpostbrief von der Fp. Nr.: 20951C v. 11.1.44 (01M0001) Verw.: Breslau = Armee Ger. Park 672 / U.: 3. Pz. Armee / Rußland
In dem Brief befindet sich ein Einlegezettel, den der Soldat den Angehörigen für den Fall eines Bombenschadens zugesandt hat.
Für die Angehörigen von Soldaten zum Luftschutzgepäck.
Anweisung für Urlaubserteilung bei Bombenschäden.
1.) Die Angehörigen der betroffenen Soldaten legen der zuständigen Ortspolizeibehörde (Nicht Partei!) das Telegramm oder den Brief zur Benachrichtigung des Geschädigten zur Prüfung vor.
2.) Die Polizei bestätigt durch Unterschrift und Dienstsiegel die Richtigkeit und bezeichnet den Schadensfall mit A. B und C.
3.) Telegramm oder Brief der Post zur Beförderung übergeben.
4.) Urlaub kann nur gewährt werden, wenn
a) polizeiliche Bestätigung,
b) die Bezeichnung des Schadenfalles ( A, B oder C )
hier vorliegt.
HW33175
-
Hallo hw33175,
wirklich interessantes Stück, was ja besonders zur Thematik "Telegramme" passt. Ich glaube, auch solch ein Telegramm irgend wo in der Sammlung zu haben. Wenn ich es finde, stelleich es hier ein.
Beste Grüße
Leger_de