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Feldpost bestimmter Benutzergruppen => Die Post des Deutschen Volkssturms => Thema gestartet von: Feldpost-Admin am 14. Januar 2008, 09:42:51

Titel: Die Post des Deutschen Volkssturms
Beitrag von: Feldpost-Admin am 14. Januar 2008, 09:42:51
Nach Feldpost-Amtsblatt-Verfügung Nr. 138/1944 vom 1. Dezember 1944 genießen die Angehörigen und die Dienststellen des Volkssturm die Gebührenvergünstigungen der Feldpost, wenn sie für Zwecke der Wehrmacht eingesetzt sind. Ebenso ist Post an  Angehörige des Volkssturm gebührenvergünstigt, wenn sie an die Dienstanschrift der Volkssturmeinheit geht. Die von Volkssturmeinheiten oder ihren Angehörigen abgesandten privaten Sendungen müssen mit dem Abdruck des Dienststempels versehen sein. Einheiten des Volkssturms und ihre Angehörigen, die jedoch für Ausbildungszwecke in ihren Aufstellungsorten oder auf Truppenübungsplätzen usw. zur Dienstleistung zusammengefaßt sind, genießen nicht die Gebührenvergünstigung der Feldpost.

Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"