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Regeln, Allgemeines Forum => Allgemeines Forum => Thema gestartet von: name301 am 06. Mai 2009, 20:00:58

Titel: Feldpost Laufschreibengebühr
Beitrag von: name301 am 06. Mai 2009, 20:00:58
Hallo,


stelle hier einen Dienstbrief ein von dem Feldpostamt mit dem Absender
23829 = Feldpostamt 737 vom 29.5.1941
an die Dienststelle der Feldpostnummer
38912= Heeresunterkunftsverwaltung Coetquidan.

Das FP-Amt war laut Kannapin ein bodenständiges FP-Amt im Raum Rennes,
also war der Brief innerhalb Frankreichs unterwegs.

Was hat aber der Zusatz Nachgebühr: Laufschreibengebühr zu bedeuten? ???

Bisher dachte ich ,dass Dienstpost grundsätzlich gebührenfrei war.

Wer weiss mehr?


Titel: Re: Feldpost Laufschreibengebühr
Beitrag von: frank9961 am 07. Mai 2009, 21:37:08
vermutlich aus ungenntnis mit nachgebühr belegt.
gruss frank
Titel: Re: Feldpost Laufschreibengebühr
Beitrag von: daflocki007 am 07. Mai 2009, 21:49:03
Was bedeutet denn Laufschreibengebühr? Gab es sowas überhaupt? Hab das noch nie gehört.
Google kennt das Wort fast gar nicht.

daflocki007
Titel: Re: Feldpost Laufschreibengebühr
Beitrag von: name301 am 07. Mai 2009, 21:53:53
Habe bei Wikipedia etwas zu Laufschreiben gefunden:

Ein Laufschreiben ist ein Nachforschungsantrag für eine vermisste Postsendung.
Ergibt sich kein Verschulden der Post, wird vom Antragsteller eine Nachforschungsgebühr erhoben.

Immerhin ist die Gebühr von einem Feldpostamt erhoben worden und die Feldpostbeamten müßten doch eigentlich wissen, ob sie von einer Dienststelle für diese Dienstleistung Gebühren erheben müssen oder nicht.

Oder war es gebührenpflichtig?

Gibt es eine detaillierte Übersicht, welche Sendungsarten bei der Feldpost gebührenpflichtig waren und welche nicht?

Name301