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Autor Thema: Die Post des Deutschen Volkssturms  (Gelesen 2717 mal)

Offline Feldpost-Admin

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Die Post des Deutschen Volkssturms
« am: 14. Januar 2008, 09:42:51 »
Nach Feldpost-Amtsblatt-Verfügung Nr. 138/1944 vom 1. Dezember 1944 genießen die Angehörigen und die Dienststellen des Volkssturm die Gebührenvergünstigungen der Feldpost, wenn sie für Zwecke der Wehrmacht eingesetzt sind. Ebenso ist Post an  Angehörige des Volkssturm gebührenvergünstigt, wenn sie an die Dienstanschrift der Volkssturmeinheit geht. Die von Volkssturmeinheiten oder ihren Angehörigen abgesandten privaten Sendungen müssen mit dem Abdruck des Dienststempels versehen sein. Einheiten des Volkssturms und ihre Angehörigen, die jedoch für Ausbildungszwecke in ihren Aufstellungsorten oder auf Truppenübungsplätzen usw. zur Dienstleistung zusammengefaßt sind, genießen nicht die Gebührenvergünstigung der Feldpost.

Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"
Meine Sammelgebiete:
Alles zum Thema „ Feldpost Normhandstempel-Kreisstempel 28mm-Form 01 (Fa)
R-Briefe und Dokumente zum Thema R-Briefen,
Kurlandbelege und Dokumente über Kurland
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Zu erreichen bin ich unter folgenden Messenger:
Sykpe: markus_ludwigshafen

 

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