Zollfreie Monatsendungen wurden ursprünglich eingeführt zur Begrenzung des Päckchenversandes von Wehrmachtsangehörigen aus dem Generalgouvernement, später ausgedehnt auf die besetzten Westgebiete, Skandinavien, Blakan und Italien.
Andere, zollfreie zu behandelnde Sendungen, waren auch über die Gewichtsbeschränkungen hinaus die Päckchen und Pakete mit Nachlaßsachen von Gefallenen oder Vermißten sowie Eigensachen von verwundeten oder erkrankten Wehrmachtsangehörigen.
Quelle: Handbuch Katalog "Die deutsche Feldpost 1937 - 1945"