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Autor Thema: Geflogene Feldpost (ohne Luftfeldpostzulassungsmarke)  (Gelesen 3135 mal)

Offline Feldpost-Admin

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Geflogene Feldpost (ohne Luftfeldpostzulassungsmarke)
« am: 11. Januar 2008, 06:05:35 »
Geflogene Feldpost liegt vor - im Gegensatz zur Luftfeldpost - wenn Feldpostsendungen mit dem erforderlichen Luftpostporto durch die Lufthansa befördert wurden. Im innerdeutschen Verkehr und im Verkehr mit den besetzten Gebieten sind Belege von Einheiten bekannt, deren Standorte im Bereich von Flughäfen lagen, die von Fluglinien berührt wurden. Diese Feldpostbelege sind nur mit dem  Luftpostzuschlag von 5 Rpf. (oder der entsprechenden Währung) frankiert, da ja der eigentliche Feldpostbrief gebührenfrei war.

Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"
Meine Sammelgebiete:
Alles zum Thema „ Feldpost Normhandstempel-Kreisstempel 28mm-Form 01 (Fa)
R-Briefe und Dokumente zum Thema R-Briefen,
Kurlandbelege und Dokumente über Kurland
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Zu erreichen bin ich unter folgenden Messenger:
Sykpe: markus_ludwigshafen

 

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