Gemäß Vereinbarung (Münchener Abkommen) wurde das Sudetenland am 1. Oktober 1938 von der Tschechoslowakei an das Deutsche Reich abgetreten. Am selben Tag besetzten deutsche Truppen dieses Gebiet.
Vom 1.10. - 20.10.1938 war eine "Übungspost" in Betrieb. Private Postsendungen von oder an Soldaten waren nach den innerdeutschen Gebührensätzen freizumachen. Es durften auch tschechische Marken verklebt werden. Wegen Fehlens von Wertzeichen sollte bei nicht- oder unzureichend freigemachten Sendungen von der Erhebung von Nachgebühr abgesehen werden. In der Praxis sind aber relativ häufig Briefe und Postkarten mit Nachgebühr belegt worden.
Die Postversorgung der Truppe erfolgte durch Feldpostämter oder zivile (Abhol-)Postämter auf dem besetzten Gebiet oder im angrenzenden Reichsgebiet. Die Feldpostämter führten im Stempel ihre taktische Nummer, die Truppenbezeichnung wurde in Absender/Anschrift offen angegeben.
Einem Teil der Einheiten wurde ein- bis fünfstellige Post-/Feldpostnummern zugeteilt. Feldpostsendungen ohne militärische Absender (offene militärische Einheitsbezeichnung bzw. Post-/Feldpostnummer) rechtfertigten einen Abschlag von 50% auf die im Katalog aufgeführten Preise.
Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"