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Autor Thema: Vorgang Zensur Feldgericht Luftgau XI  (Gelesen 437 mal)

Offline leger_de

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Vorgang Zensur Feldgericht Luftgau XI
« am: 04. Dezember 2022, 20:23:47 »
Hallo,
habe kürzlich einen Vorgang zu einem Unteroffizier bei der FP-Nr 31467 = 6. Batterie Reserve-Festungs-Flak-Abteilung 342 bekommen, der sich u.a. wegen der Unterschlagung von Heeres-Eigentum strafbar gemacht hat. Er wurde darauf hin vom Feldgericht d. Kommandierenden Generals u. Befehlshabers im Luftgau XI zur Verbüßung von 5 Monaten Gefängnistrafe verurteilt.
In der Folge waren an Ihn gerichtete Briefe mit der Zensurbanderole des Feldgerichtes versehen: "Dieser Brief ist amtlich geöffnet und zum Zwecke der Aushändigung an den Empfänger wieder verschlossen". Die Banderole trägt zudem das Dienstsiegel des Feldgerichtes. Die Briefinhalte weisen keine weiteren Zensurmerkmale auf. Interessant finde ich dabei, dass über den gsamten Zeitraum an die Feldpostnummer 31467 geschrieben wurde und nicht an ein Wehrmachtsgefängnis (er saß anfangs in Schleswig-Holstein und später dann in Torgau ein).
Beste Grüße
Leger_de
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Offline name301

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Re: Vorgang Zensur Feldgericht Luftgau XI
« Antwort #1 am: 04. Dezember 2022, 21:58:03 »
Hallo leger_de,
tolle Belege.
In dem Schreiben, was du hier zeigst, steht, dass er seit  dem 20.1.40 einsitzt. Anscheinend wussten die Schreiber der Briefe noch nichts von der neuen Adresse.
Immer wieder interessant, derartige Zensurbelege, weil es so verschiedene Variationen der Zensurmerkmale gibt.
Beste Grüsse
name301
Fliegende Einheiten, Stalingrad, Kessel, Zensur, Feldpost aus 45

Offline leger_de

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Re: Vorgang Zensur Feldgericht Luftgau XI
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2022, 22:33:18 »
Hallo name301,
es sind Belege bis April 40 mit dieer Anschrift und ohne Weiterleitungs-Vermerk dabei.
Beste Grüße
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Offline Bodo35

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Re: Vorgang Zensur Feldgericht Luftgau XI
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2022, 06:13:25 »
Danke fürs zeigen. Ich denke das name 301 hier recht hat. Die Briefe vor der Verurteilung, mussten vom Feldstrafgericht geöffnet werden um zu überprüfen, ob im Inhalt etwas zu den Vorwürfen der Straftaten erwähnt oder ergänzende Informationen dazu beinhalteten. Nach dem Urteil ist für die Post dann das jeweilige Wehrmachtsgefängnis in Eigenverantwortung zuständig und die Briefe Unterlagen somit nicht mehr der Kontrolle des Feldgerichts. Ich denke, dass die anderen Briefe gesammelt wurden und in Sammelumschlägen, dann an dem Empfänger weitergeleitet worden sind. Daher auch keinerlei Vermerke. Interessant wäre, ob er seinen Dienstgrad behalten durfte?  Gruß Bodo35
Sammelgebiete: Alle über die Monsun U-Boote und Funknachrichtenkarten aus eingeschlossenen Atlantik-Festungen. Desweiteren gute Kriegsgefangenenpost aus allen Gewahrsamsländern.

Offline leger_de

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Re: Vorgang Zensur Feldgericht Luftgau XI
« Antwort #4 am: 05. Dezember 2022, 22:10:31 »
Hallo,
zuerst einmal besten Dank für Eure Einschätzungen zum Thema.
Das Konvolut endet leider vor der endgültigen Verbüßung der Haftstrafe im Juli 1940. Ihm wurden wegen Verleumdung von Vorgesetzten weitere 3 Monate Haft auferlegt. Außerdem hat er sich wohl unerlaubt Hygieneartikel via Katalog in die Gefängnishaft bestellt. Das kam auch nicht so gut an.
Allerdings wird an keiner Stelle eine Degradierung erwähnt und auch in einem Schreiben des Feldgerichtes vom 15.07.40 (siehe Anhang) wird weiterhin von Uffz. als Dienstgrad geschrieben.
Hinsichtlich der Theorie zur weiter verwendeten Feldpostnummer und Sammelsendungen:
- wie schon erwähnt, wurden auch im April 1940 noch an die FP-Nr der Einheit adressiert und tragen keinen Weiterleitungsvermerk
- Sammelsendungen sind auch fraglich, da i.d.R. auf der Rückseite individuelle Empfangsdaten (teils aber mit langer Laufzeit) und unterschiedliche Erledigungsvermerke vermerkt sind. Dazu ein Brief der Staatlichen Lotterie-Annahme vom 16.02.40 mit Eingangsvermerk 02.03.40.
Interessant dabei auch, dass solche Sachen, wie Lotterieteilnahme auch im Knast offensichtlich möglich waren.
Beste Grüße
Leger_de
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