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Autor Thema: Weiterführende Informationen Feldpost Marsch-Einheiten  (Gelesen 422 mal)

Offline Feldpostmeister_at

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Weiterführende Informationen Feldpost Marsch-Einheiten
« am: 05. Oktober 2021, 15:12:14 »

Guten Tag!

In den Unterlagen des Wehrkreiskommando XVII finden sich Angaben zum Feldpostverkehr der Marsch-Einheiten
(Quelle: NARA T79 R90)

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Abschrift

Oberkommando der Wehrmacht
AHA / Jn 8 / IIIa
Nr. 7603/41g

Berlin, den 7.1.1942

Betr.: Feldpostverkehr der Marschbataillone u. Genesenden-Marsch-Bataillone. Ergänzung zu den Durchführungsbestimmungen
Bezug: OKH Ch H Rüst u BdE AHA/Ia (I) Nr. 29157/41 g.v.4.12.41

1. Marschbataillone und Genesenden-Marschbataillone ( im folgenden als Marsch-Btl. zusammengefasst) erhalten keine Feldpostnummer.

2. Zuführung von Feldpost an Marsch-Btl. ist nicht möglich. Jeder Soldat eines Marsch-Btl. hat vor Abrücken seine Angehörige davon zu benachrichtigen. Zuteilung einer Feldpostnummer ist abzuwarten.

3. Die Einheitsführer sorgen dafür, dass während des Marsches von den Soldaten Post an die Angehörigen in die Heimat abgeht. Die Absenderangabe lautet:

Soldat NNNN
Im Marsch
Heimatanschrift........

Als Heimatanschrift ist die letzte private Anschrift (letzter Wohnort), nicht der Ersatztruppenteil, anzugeben. Zur Abstempelung der abgehenden Sendung sind die Marsch-Btl. mit einem Stempel auszurüsten, der das Hoheitszeichen, darüber das Wort: "Briefstempel" darunter das Wort: "Marsch-Btl." (ohne Nummer) enthält. Die abgehenden Feldpostsendungen sind nach Abstempelung mit diesem Stempel möglichst bei einem Amt der Deutschen Reichspost, einem Deutschen Dienstpostamt oder einer Dienststelle der Feldpost aufzuliefern, notfalls einer militärischen Dienststelle zur Weiterleitung an eine der genannten postalischen Dienststellen zu übergeben. Von der weiterleitenden Stelle sind die Briefe nicht nochmals abzustempeln.

4. Mit der Auflösung des Marsch-Btl. erhält jeder Soldat die Feldpostnummer der Feldeinheit zu der er tritt. Diese Feldpostnummer ist umgehend den Angehörigen in der Heimat sowie dem bisherigen Ersatztruppenteil mitzuteilen. Soweit Gruppen von Soldaten zu einer Feldeinheit übertreten, bleibt die Anordnung gem. Ziff. 9 Abs. 2 des Feldpostmerkblattes unberührt, wonach die Feldeinheit listenmäßig der Ersatzeinheit die neue Feldpostnummer mitzuteilen hat.

5. Die Ersatztruppenteile nehmen die bis zum Eintreffen der Mitteilung über die Feldpostnummer eingehende Feldpostsendungen in Verwahrung und leiten sie nach Eingang der Mitteilung weiter, soweit Nachsendung nach den jeweils gültigen Bestimmungen zulässig ist. Nicht zulässige Sendungen sind sofort an die Absender mit dem Vermerk:" Empfänger im Marsch, Nachsendung unzulässig" zurückzuschicken.

6. Dieser Befehl ist allen Angehörigen eines Marsch-Btl. vor dem Abmarsch und bei Auflösung des Marsch-Btl. bekanntzugeben.

I.A.
gez.: Unterschrift


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MfG
Feldpostmeister_at

Feldpostmeister_at

 

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