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Autor Thema: Postsammelstelle Frankfurt/M.  (Gelesen 939 mal)

Offline fp123

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Postsammelstelle Frankfurt/M.
« am: 03. November 2020, 15:06:19 »
14.9.39

02119
Pi.Btl.36, 1.Kp.
36 Inf.Div.
Auf der Rückseite des Briefes ist ein Einzeiler
"Postsammelstelle Frankfurt/M." angebracht.

Der Uffz. ist bereits lt. Inhalt
in Kämpfen involviert!

mfg
Hans
Geschichte der deutschen Feldpost (1938 -1945) .....was mir gefällt.

Offline Bodo35

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Re: Postsammelstelle Frankfurt/M.
« Antwort #1 am: 03. November 2020, 23:19:31 »
Dieser Einzeiler wurde mit Sicherheit durch die Postsammelstelle Frankfurt am Main angebracht, da der Absender in seiner Anschriftenangabe nur Sammelstelle angegeben hat. Um hier Irritationen in der Postleitung zu verhindern wurde es so klargestellt. So hat der Empfänger auch gleich alles richtigen Angaben für eine Antwort. Wie man sieht ist es ja auch erst der zweite Brief/Karte.  Die Anfänge der Feldpost im WK II war schon sehr provisorisch organisierte und erst nach und nach zu einem sehr gut funktionierenden System ausgebaut. Dies ist wieder ein schönes Beispiel dafür.

Gruß Bodo35
« Letzte Änderung: 03. November 2020, 23:22:01 von Bodo35 »
Sammelgebiete: Alle über die Monsun U-Boote und Funknachrichtenkarten aus eingeschlossenen Atlantik-Festungen. Desweiteren gute Kriegsgefangenenpost aus allen Gewahrsamsländern.

Offline fp123

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Re: Postsammelstelle Frankfurt/M.
« Antwort #2 am: 04. November 2020, 08:17:48 »
Einen guten Morgen Bodo35!

Danke für die lehrreichen Informationen zu diesem Beleg.

Mit freundlichen Sammlergrüßen
Hans
Geschichte der deutschen Feldpost (1938 -1945) .....was mir gefällt.

Offline Bodo35

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Re: Postsammelstelle Frankfurt/M.
« Antwort #3 am: 04. November 2020, 10:14:16 »
Gern. :) Noch zu ergänzen ist die Feldpostverfügung Nr. 2/1939. Hier heißt es:"1. In der Anschrift der Feldpostsendungen müssen der Dienstgrad und der Name des Empfängers, die 5stellige Feldpostnummer seiner Truppeneinheit und die Postsammelstelle angegeben sein. Auf Sendungen an Angehörige der Luftwaffe, der Marine und einiger Sonderformationen ist eine Postsammelstelle nicht anzugeben...." Die Zuständigkeit der Postsammelstellen ergab sich aus dem Bereich des Wehrkreiskommandos, in der die Einheit aufgestellt wurde. Was allgemein sehr unpraktisch war, da ja nicht alle Angehörigen in dem Wehrkreis beheimatet waren. Man muss sich vorstellen, dass jemand, der in Hannover beheimatet war und am Polenfeldzug teilnahm, aber der Truppenteil wie hier über die Postsammelstelle Frankfurt am Main lief also den Umweg über Frankfurt am Main machen um dann nach Polen zu gelangen und umgekehrt. Das gab bei der Beförderung oft ein durcheinander. Mit Vfg. Nr. 29/1939 Nr. 3 wurden die Postanstalten angewiesen zukünftig alle Feldpostsendungen an die nächstliegende Postsammelstelle zu leiten ohne Rücksicht auf die angegebene Postsammelstelle. Von da ab war auch die Angabe der Postsammelstelle nicht mehr erforderlich.

Gruß
Bodo35 
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