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Sprotte

Autor Thema: Gebührenvergünstigung der Feldpost für das Rüstungsamt  (Gelesen 716 mal)

Offline Bodo35

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Das Feldpostamtsblatt vom 03.10.1944 (Nr. 103/1944) hat für das Rüstungsamt und seine ihm unterstellten Dienststellen die Gebührenvergünstigung für die Dauer des Krieges eingerichtet. Hier heißt es: Für die Dauer des Krieges sind das Rüstungsamt und die Ihm nachgeordneten Rüstungsinspektionen und Rüstungskommandos- unter Beibehalt der Eigenschaft als Wehrmachtsdienststellen- aus dem Bereich des Oberkommandos der Wehrmacht dem Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion unterstellt worden. Die Dienststellen a) der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion Rüstungsamt, b) der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion Rüstungsinspektion... c) der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion Rüstungskommando.... sind daher Wehrmachtdienststellen und als solche feldpostberechtigt.....Die von den genannten Dienststellen ... ausgehenden Feldpostsendungen müssen mit dem Dienststempelabdruck der Dienststelle versehen sein..... Die übrigen Dienststellen des Reichsministers für Rüstgung und Kriegsproduktion und ihre Gefolgschaftsmitglieder genießen nicht die Gebührenvergünstigung der Feldpost.

Zu dieser sehr aussagekräftigen Verordnung habe ich einen schönen Feldpostbrief des Kommando Berlin IV des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Den ich euch hier vorstellen möchte. Leider ist der Briefstempel nicht so schon sauber abgeschlagen, jedoch die Absenderangabe auf der Rückseite um so besser.

Gruß
Bodo35
Sammelgebiete: Alle über die Monsun U-Boote und Funknachrichtenkarten aus eingeschlossenen Atlantik-Festungen. Desweiteren gute Kriegsgefangenenpost aus allen Gewahrsamsländern.

Offline Manfred

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Re: Gebührenvergünstigung der Feldpost für das Rüstungsamt
« Antwort #1 am: 03. Mai 2021, 16:47:45 »
Hier ein Brief von 1944, vermutlich vom 8. März (leider ist das Datum etwas undeutlich) an das Rüstungskommando in Dresden, gesendet aus Helsinki/Finnland mit finnischer Frankatur und finnischer und deutscher Zensur von einem zivilen Absender.

Die Verordnung vom 3. Oktober 1944 war noch nicht in Kraft, daher ist der Brief auch (noch) nicht als Feldpost gelaufen.

In Dresden befand sich eines von über 60 Rüstungskommandos, welche über das gesamte Reich verteilt waren.

Grüsse
« Letzte Änderung: 03. Mai 2021, 21:33:05 von Manfred »

 

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