Hallo!
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215.Inf.Div.,Abt Ib, Nr.31/44 geh., v.8.1.44
Besondere Anordnung für die Versorgung Nr.3/44
Eilnachrichtendienst der Deutschen Reichspost
Um der Bevölkerung nach schweren Luftangriffen einen sofortigen Nachrichtenaustausch zu ermöglichen, hat die Deutsche Reichspost einen Eilnachrichtendienst eingerichtet, durch den auf schnellstem Wege besonders gekennzeichnete Eilpostsachen befördert werden:
Im einzelnen gilt hierüber für den Feldpostverkehr folgendes:
1.)Die Bevölkerung erhält nach einem schweren Luftangriff durch die Postämter oder Dienststellen der NSDAP besonders gekennzeichnete Eilnachrichtenkarten, die in den ersten 4 Tagen nach dem Luftangriff eingeliefert werden müßen und auf schnellstem Wege mit Vorrang vor der übrigen Post befördert werden. Für den Bereich der Armee werden die Eilnachrichtenkarten auf dem Luftpostwege befördert.
2.)Die Eilauftragskarten zur Prüfung einer Postanschrift im Luftnotgebiet ermöglichen dem Absender die Feststellung, ob sich die Anschrift seiner Angehörigen nach Luftangriffen geändert hat. Sie sind nur für solche Orte zugelassen, die Wehrmachtbericht als vom Luftterror betroffen besonders genannt werden. Sie dürfen in der Heimat vom 4. bis 10. Tag nach der Erwähnung des Ortes im Wehrmachtbericht versandt werden. Wegen der größeren Entfernung vom Armeebereich bis zur Heimat wird die Absendung der Eilauftragskarten nicht vor dem 7. Tag nach dem Luftangriff empfohlen. Sie sind an das Postamt zu richten, das sie an den Absender mit entsprechender Auskunft zurücksendet. Die Eilauftragskarten werden den Feldpostämtern in kürze geliefert und auf Anforderung kostenlos abgegeben.
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MfG
Feldpostmeister_at