Hallo!
Hier ein Feldpostbrief von der Fp. Nr.: 20951C v. 11.1.44 (01M0001) Verw.: Breslau = Armee Ger. Park 672 / U.: 3. Pz. Armee / Rußland
In dem Brief befindet sich ein Einlegezettel, den der Soldat den Angehörigen für den Fall eines Bombenschadens zugesandt hat.
Für die Angehörigen von Soldaten zum Luftschutzgepäck.
Anweisung für Urlaubserteilung bei Bombenschäden.
1.) Die Angehörigen der betroffenen Soldaten legen der zuständigen Ortspolizeibehörde (Nicht Partei!) das Telegramm oder den Brief zur Benachrichtigung des Geschädigten zur Prüfung vor.
2.) Die Polizei bestätigt durch Unterschrift und Dienstsiegel die Richtigkeit und bezeichnet den Schadensfall mit A. B und C.
3.) Telegramm oder Brief der Post zur Beförderung übergeben.
4.) Urlaub kann nur gewährt werden, wenn
a) polizeiliche Bestätigung,
b) die Bezeichnung des Schadenfalles ( A, B oder C )
hier vorliegt.
HW33175