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Autor Thema: Feldpost an KGF - franz. Lager in Nordafrika  (Gelesen 2822 mal)

Offline leger_de

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Feldpost an KGF - franz. Lager in Nordafrika
« am: 28. Oktober 2012, 14:46:23 »
Die folgenden Belege zum Thema "Feldpostverkehr mit dt. Kriegsgefangenen" widmen sich speziell dem Verkehr mit Kriegsgefangenen in französischen Lagern in Nordafrika.
Nach der Kapitulation des Afrika-Korps am 13.05.1943 wurden viele daraus resultierende Kriegsgefangene auf Anweisung der provisorischen französischen Regierung in ca. 30 sogenannte Depots hauptsächlich in Algerien, Marokko und Tunesien interniert. Ende 1944 befanden sich in diesen Lagern ca. 25.000-28.000 deutsche Kriegsgefangene.
Hier zu möchte ich folgende Belege vorstellen:

1.) Feldpostbrief F-H, der am 24.02.44 von einem Soldaten an einen Kriegsgefangenen nach Tunesien in das Lager XV = Bizerte gesandt wurde. Vorderseitig wurde die französische Lagerzensur abgeschlagen und rückseitig die Öffnung durch die OKW-Zensurstelle Berlin. Dabei wurde sowohl der Briefstempel als auch der militärische Absender (bis auf die Bezeichnung Soldat + Namen) von der dt. Zensur vollständig geschwärzt. Die Laufzeit dieses Beleges betrug knapp 6 Monate (24.02.-10.08.44).

2.) Brief aus dem selben Konvolut vom 18.10.43 (Ankunft 12.02.44) mit dt. und franz. Zensur
Absender ist in diesem Fall eine  Arbeitsmaid im RAD-Lager 7/63
Dabei stellt sich natürlich wieder die Frage, ob dieser 2. Beleg wirklich der Feldpost bzw. Post mit milit. Angehörigen im Wehrmachtsgefolge (wie z.B. Krankenschwestern in einem Militär-Lazarett) zuzuordnen ist.
So waren männliche RAD-Angehörige meines Wissens nach grundsätzlich auch Teilnehmer am Feldpostverkehr (Bitte berichtigen, falls nötig).

Beste Grüße
Leger_de
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Offline Pleskau

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Re: Feldpost an KGF - franz. Lager in Nordafrika
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2012, 17:17:02 »
Zur Gebührenvergünstigung des RAD ist im Feldpostamtsblatt folgendes gesagt:

1. Nach Verfügung Nr. 39/40 im Feldpostamtsblatt vom 1.4.40 haben Anspruch auf die Gebührenvergünstigungen der Feldpost neben den Dienststellen der Kriegswehrmacht Angehörige des Reichsarbeitsdienstes, die in geschlossenen Verbänden oder Einheiten im Operationsgebiet für Zwecke der Wehrmacht eingesetzt sind.

2. Nach Verfügung Nr. 68/1940 im Feldpostamtsblatt vom 18.6.40 sind die Gebührenvergünstigungen der Feldpost nunmehr auch den außerhalb des Operationsgebietes für Zwecke der Wehrmacht eingesetzten Abteilungen des Reichsarbeitsdienstes zugestanden worden. Um diese Abteilungen von den übrigen RAD-Einheiten, denen die Gebührenvergünstigung nicht zugebilligt ist, schon äußerlich zu unterscheiden, sind ihnen Feldpostnummern zugeteilt worden. Der Einheitlichkeit halber sind auch den im Operationsgebiet für Zwecke der Wehrmacht eingesetzten RAD-Einheiten, denen Gebührenvergünstigungen bereits zustanden, Feldpostnummern zugewiesen worden.
Die Sendungen an die Dienststellen und Angehörige der RAD-Einheiten, denen die Gebührenvergünstigung zugestanden ist, tragen je nachdem, ob sie in die Heimat oder im Operationsgebiet eingesetzt sind, halboffene oder getarnte Anschriften.
Allen Einheiten und Verbände des Reichsarbeitsdienstes, die keine Feldpostnummer führen, haben keinen Anspruch auf die Gebührenvergünstigungen der Feldpost.

3. Mit Verfügung Nr. 20/1943 im Feldpostamtsblatt vom 16.2.43 wurde nochmals daraufhingewiesen, daß Anspruch auf die Gebührenvergünstigungen der Feldpost nur die Einheiten und Abteilungen des Reichsarbeitsdienstes haben, denen eine Feldpostnummer zugeteilt ist. Sendungen von Nichtfeldpostberechtigten an Angehörige von RAD-Abteilungen ohne Feldpostnummer müssen zu den Gebühren des gewöhnlichen Postdienstes freigemacht werden; sie sind e.F. mit Nachgebühr zu belegen

Offline leger_de

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Re: Feldpost an KGF - franz. Lager in Nordafrika
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2012, 17:36:49 »
Hallo Pleskau,
allerbesten Dank für die schnelle und umfassende Information.
Somit  ist der  2. Beleg eindeutig nicht der Feldpost zuzuordnen.
Beste Grüße
Leger_de
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Offline leger_de

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Re: Feldpost an KGF - franz. Lager in Nordafrika
« Antwort #3 am: 23. Mai 2015, 16:08:27 »
Hier noch eine kleine Ergänzung zum Thema Feldpostverkehr mit  Kriegsgefangenen in Nordafrika:
Feldpost 12.,12.43 von Soldaten  bei FP-Nr 59012 = Grenadier-Regiment 158 an dt. Kregsgefangenen in französischem Kriegsgefangenen-Lager in Nordafrika mit  Weiterleitungsvermerken.
Beste Grüße
Leger_de
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Offline leger_de

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Re: Feldpost an KGF - franz. Lager in Nordafrika
« Antwort #4 am: 16. Dezember 2020, 16:43:23 »
Hier noch als kleine Ergänzung ein Beleg zum Thema aus unser letzten ARGE-Anbietung:
Feldpost "Front"- Gewahrsamsland von einem Ogfr. bei der Luftkriegsschule 6 an einen dt. Kriegsgefangenen im französischen Kriegsgefangenenlager XVI in Tunis (Tunesien) vom 28.4.44 mit OKW-Durchlaufzensur und Lagerzensur. In diesen Lagern waren vor allem Gefangene des DAK untergebracht.
Beste Grüße
Leger_de
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