Liebe Sammlerfreund,
ab dem 08.01.2011 wird der § 4.2 Kostenpflichtige Mitgliedschaft (Supporter Mitgliedschaft)
um folgendes ergänzt.
Zusatz:
Die Jahresgebühr der Kostenpflichtigen Mitgliedschaft (Supporter Mitgliedschaft) wird für den
Erhalt der Domaine, des Speicherplatzes, für Erweiterungen sowie für Reparaturkosten am
Forensysthem verwendet.