Ab 24. November 1944 wurden an Soldaten einer feldpostnummerführenden Einheit und an Gefolgschaftsmitglieder von Dienstellen usw., die am gebührenpflichtigen Postverkehr "Durch Deutsche Feldpost" teilnahmen, 2 Zulassungsmarken für Winterwäsche ausgegeben. Damit konnten sie für Dezember 1944 und Januar 1945 je ein Päckchen bis 2 kg empfangen. Die Freigebühr von 1000 - 2000 g betrug 40 Rpf. Wurde dieses Gewicht nicht erreicht, so waren Päckchen bis 250 g gebührenfrei, solche von 250 - 1000g kosteten 20 Rpf. Ab 10. Dezember 1944 konnten die Päckchen bei den Postämtern aufgeliefert werden.
Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"