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Autor Thema: Dienstpost Niederlande Den Haag Arnheim  (Gelesen 3348 mal)

Offline topstar229

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Dienstpost Niederlande Den Haag Arnheim
« am: 28. März 2009, 22:48:09 »
Komisch dieser Beleg. Rückseitig Adresse in Den Haag. Leitstempel Durch das deutsche Dienstpostamt Den Haag aber Tagesstempel Arnheim. Also manchmal wurde Post nicht gestempelt weiter befördert ans andere DPA. Post von Den Haag nach Oldenburg: dann ist Arnheim auch nicht so logisch. Logischer wäre einen Transport über Utrecht-Oldenzaal gewesen. Aber es kann passiert sein.

Aber warum der Leitvermerk vom DPA Den Haag und der Tagesstempel Arnheim?
« Letzte Änderung: 01. November 2009, 12:03:54 von Feldpost-Admin »

Offline Postschutz

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Re: Dienstpost Niederlande Den Haag Arnheim
« Antwort #1 am: 28. März 2009, 23:42:32 »
Wie lautet den der Absender, vielleicht ware dort eine Entschlusselung an zu hangen?

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Offline topstar229

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Re: Dienstpost Niederlande Den Haag Arnheim
« Antwort #2 am: 29. März 2009, 11:05:02 »
Gedruckt: Duinweg, Den Haag.

Offline Postschutz

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Re: Dienstpost Niederlande Den Haag Arnheim
« Antwort #3 am: 29. März 2009, 11:24:27 »
Wenn ich der Briefstempel richtig einschatze steht dort: Arbeitsbereich der NSDAP............
Diese Dienststelle war auch in Den Haag (auf jedem Fall hatte sie einen Quartier auf den Wassenaarseweg dort).

Was ich auch herausgefunden habe ist das die SS-Unterfuhrerschule Arnheim auch 2 Quartiere hatte in Den Haag?!

Ware durchaus moglich das die Briefe mit einen Kurier mitgingen und auf den einen oder anderen Ort abgesandt wurden?!

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Offline topstar229

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Re: Dienstpost Niederlande Den Haag Arnheim
« Antwort #4 am: 29. März 2009, 11:51:11 »
ja, aber der leitvermerk (kastenstempel) wurde auf jedem fall vom dpa den haag angebracht. warum auch nicht gleich die marke entwertet. war ist das erst in arnheim passiert?

Offline Postschutz

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Re: Dienstpost Niederlande Den Haag Arnheim
« Antwort #5 am: 29. März 2009, 12:40:28 »
Hier einige Informationen uber die Dienststelle "Arbeitsbereich der NSDAP in den Niederlanden":

Zitat:
"Unterstellung der Landesgruppe Niederlande der Auslandsorganisation unter den Reichskommissar

Die Lage in den besetzten niederländischen Gebieten und die sich daraus ergebenden besonderen Aufgaben für die dort wohnenden Reichsdeutschen, vor allem für die Parteigenossen, machen eine Unterstellung der bisherigen Landesgruppe Niederlande der Auslandsorganisation unter den Reichskommissar für die besetzten niederländischen Gebiete notwendig.

Ich ordne daher an:

1.   Die Landesgruppe Niederlande der Auslandsorganisation scheidet ab 15. Oktober 1940 aus der Auslandsorganisation der NSDAP aus und werd dem Reichskommissar unterstellt.

2.   Sie führt ab 15. Oktober 1940 den Namen “Arbeitsbereich der NSDAP in den Niederlanden”.

7.10.1940

Arbeitsbereich der NSDAP. in den Niederlanden

Der Leiter des Arbeitsbereichs der NSDAP. in den besetzten Niederlanden ist in allen internen Parteiangelegenheiten an meine, in allen den politischen Einsatz des Arbeitsbereichs der NSDAP. betreffenden Fragen an die Weisungen und Richtlinien des Reichskommissars für die besetzten niederländschen Gebiete gebunden.

Im einzelnen bestimme ich folgendes:

1.   Der Leiter des Arbeitsbereichs der NSDAP. hat die Rechte eines Hoheitsträgers der NSDAP.

2.   Anderungen in organisatorischer und personeller Hinsicht, die der Genehmigung der Partei-Kanzlei bedürfen, sind von der vorherigen Zustimmung des Reichskommissars abhängig.

3.   Der Arbeitsbereich untersteht der Finanzhoheit des Reichsschatzmeisters der NSDAP.

4.   Der Arbeitsbereich ist in Kreise und Ortsgruppen unterteilt.

5.   Alle Parteigenossen, gleichviel ob sie von ihrer Heimatortsgruppe schon überwissen wurden oder nicht, unterstehen für die Dauer ihres Aufenthaltes in den Niederlanden dem Leiter des Arbeitsbereichs. Dasselbe gilt sinngemäss für die Angehörigen der Gliederungen und angeschlossenen Verbände.

Ueber die Aufnahme von deutschen Staatsbürgern, die ihren Wohnsitz in den Niederlanden haben, und von Niederländern, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, in die NSDAP. hat der Reichsschatzmeister durch Schreiben vom 6. Dezember 1940 an den Leiter des Arbeitsbereichs die erforderlichen Bestimmungen erlassen
."

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Postschutz.
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