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Autor Thema: DIE SCHWEIZER ÄRZTEMISSION  (Gelesen 11458 mal)

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DIE SCHWEIZER ÄRZTEMISSION
« am: 09. Februar 2009, 16:21:40 »
DIE SCHWEIZER ÄRZTEMISSION

FpNr 47700
(30.7.1941-28.2.1942) freiwillige Schweizer Hilfsaktion
(1.3.1942-7.9.1942) gestrichen

Zitat
Am 15. Oktober 1941 startete die Schweizer Ärztemission von Bern aus, um über Berlin nach Smolensk in Russland zu gelangen. 30 Ärzte und eben so viele Schwestern, einige Kraftfahrer und Dolmetscher fuhren zuerst teils mit der Bahn, teils mit Personen-Motorfahrzeugen, die bereits in der Schweiz beschafft wurden, nach Berlin. Von dort brachte man die Expedition in einer sechstägigen Fahrt mit einem Lazarettzug nach Smolensk. Die Schweizer Ärztemission stellte sich gemäß vorheriger Abmachung dem Deutschen Roten Kreuz zur Hilfeleistung an Verwundeten und Kranken für die Dauer von drei Monaten zur Verfügung. Neben dieser Aufgabe hatten die teilnehmenden Schweizer Ärzte, die vorwiegend als chirurgisch tätige Sanitätsoffiziere eingeteilt waren, die Aufgabe, eigene praktische Erfahrungen über Wesen und Behandlungsmethoden kriegschirurgischer Affektionen zu sammeln. Die Organisation des Schweizer Lazaretts übernahm ein chirurgischer Leiter, dem drei chirurgische Ärzte, zusätzliche Hilfsärzte und Pflegepersonal zur Verfügung standen. Operiert wurde in zwei Operationsräumen. Die chirurgisch-ärztliche Leitung des Lazaretts lag voll und ganz in Schweizer Händen. Deutsche Militärärzte waren für den Schweizer Lazarettdienst zugeteilt und unterstellt. Die durchschnittliche Operationstätigkeit betrug pro Tag für eine Operationsequipe ungefähr zwölf bis 15 Operationen. Hauptverbandsplätze, Feld- und Kriegslazarette wurden nach Möglichkeit in noch bestehenden Gebäuden untergebracht, zum Beispiel in größeren Bauernhöfen, Kasernen, Kadettenschulen, Gefängnissen, ehemaligen Spitälern, Kliniken oder Schulhäusern, gelegentlich auch in Kirchen. Die Beleuchtung war oft improvisiert, wie der Schweizer Verfasser schilderte. Über 14 Tage musste auf diese Weise im ganzen Lazarett mit Kerzen und Karbidlicht behandelt und operiert werden. Den Schweizern fiel beim deutschen Heer auf, dass der während des Kampfes verwundete Soldat nicht wie früher nach Einstellung der Kampfhandlung versorgt wurde, sondern, sobald er verletzt war. So gewährten der Sanitätssoldat oder der Truppenarzt, die die Truppe begleiteten und zur Selbstverteidigung mit einer Feuerwaffe ausgerüstet waren, die erste Hilfe. Dadurch ergaben sich Verluste, die abschnittsweise bei der Sanitätstruppe größer oder ebenso groß waren wie bei der kämpfenden Truppe. Für eine Chirurgengruppe gab es für zwei Tage eine Flasche Champagner und täglich eine Tasse Milchkakao. Zum Frühstück erhielten die Schweizer Kaffee-Ersatz, Butter und Brot, zum Mittagstisch Suppe mit Gemüseeinlagen, Brot und eine Tasse Kaffee-Ersatz und zum Abendessen ein Stück Jagdwurst, Butter, Brot und Früchtetee. Bei besonders anstrengender und schwerer Arbeit bekamen die Schweizer Nahrungszulagen zu ihrer Verpflegung. Die Schweizer Ärztemission muss für die Abschnitte, in denen sie eingesetzt wurde, eine große Hilfe gewesen sein, wie Starlinger und Wachsmuth berichteten. Starlinger bezeichnete die Schweizer Chirurgen und Schwestern, die unter der Leitung des Schweizers Nicole  im Kriegslazarett 1/572 eingesetzt waren, als wertvolle Unterstützung. Ebenso sah dies Wachsmuth, der die Schweizer selbst kennen lernte und äußerst lobend über die Schweizerische Hilfsmission schrieb475, die, wie er anfügte, unter der Gesamtleitung von Eugen Bircher und Ernst Ruppanner stand. Bircher war Chefchirurg in Aarau und zugleich Oberstdivisionär der Schweizerischen Armee, Ruppanner hatte seine Klinik in Samaden im Engadin. Ein Teil der Schweizer Mission arbeitete in zwölf Lazaretten der Stadt Smolensk. Dort fanden 14000 Verwundete Platz und Pflege. Andere Schweizer Equipen wurden nach Wjasma, Roslawl und später nach Juchnow delegiert.

Vor Reiseantritt nach Russland mussten die Teilnehmer der Ärztemission ein Reglement mit folgendem Wortlaut unterzeichnen:

Bern, den 13. Oktober 1941

„Reglement für die Teilnahme der Ärzte- und Schwesternmission, organisiert vom Komitee für Hilfsaktionen unter dem Patronat des Schweizerischen Roten Kreuzes.
1. Die Mission wird eingeführt und den maßgebenden Stellen übergeben durch Oberstdivisionär Eugen Bircher. Sie steht unter der organisatorischen Leitung von Oberstleutnant von Wyttenbach. Ihm ist als fachtechnischer Berater beigegeben Dr. E. Ruppaner, Chefarzt, Kreisspital Samaden.
2. Sämtliche Teilnehmer verpflichten sich zur absoluten strikten Befolgung der von der organisatorischen Leitung beschlossenen Anordnungen.
3. Über alle Beobachtungen und Feststellungen medizinischer Natur gilt das ärztliche Berufsgeheimnis, ebenso ist über alle übrigen Beobachtungen strengstes Stillschweigen befohlen, im Interesse der Aufgabe der Mission.
4. Jegliche Kritik oder Diskussion politischer Natur ist strikte verboten. Taktvolles Benehmen gegenüber den deutschen vorgesetzten Stellen und der Bevölkerung ist Ehrensache.
5. Jegliches Photographieren ist verboten.
6. Vorträge oder Publikationen dürfen nur mit Einwilligung des Komitees stattfinden.
7. Jede Widerhandlung gegen die Vorschriften bedingt sofortige Entlassung und Rücksendung durch den verantwortlichen Leiter.

Komitee für Hilfsaktionen unter dem Patronat des Schweizerischen Roten Kreuzes

i. A. Oberstlt. v. Wyttenbach

Ich bestätige, dieses Reglement erhalten zu haben, und werde mich diesem unterziehen.

Unterschrift



Von Wyttenbach verkündete Mitte November 1941, dass es den Schweizern ausdrücklich verboten wurde, Lazarette russischer Gefangener zu besuchen. Es galt also als offizielle Mitteilung des Oberkommandos, dass die Ärzte der freiwilligen Schweizer Ärztemission nur in deutschen Lazaretten mit deutschen Verwundeten eingesetzt werden durften, aber nicht in Lazaretten der russischen Gefangenen. Auch durfte die russische Zivilbevölkerung nach dieser offiziellen Mitteilung von den Schweizern nicht ärztlich betreut werden. Nach den Worten von Wyttenbachs stand es demjenigen frei, unverzüglich in die Heimat zurückzukehren, bei zugesichertem freiem Geleit, der diese Anordnung nicht mit seinem Gewissen vereinbaren konnte. Nach dem Krieg gelangte Bucher482, der als Schweizer an der Ärztemission teilnahm, in den Besitz einer Kopie des Originaldokumentes, in dem die Bedingungen für die Schweizer Ärztemission geregelt wurden. Es findet sich dort eine Vereinbarung zwischen dem Oberkommando des Heeres (Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres) deutscherseits und dem Komitee für Hilfsaktionen unter dem Patronat des Schweizerischen Roten Kreuzes, vertreten durch Dr. von Muralt, Oberstdivisionär z. D. Präsident des Schweizerischen Roten Kreuzes, schweizerseits. Die Unterzeichnung deutscherseits erfolgte durch Friedrich Olbricht, General der Infanterie, im Auftrag des Chefs der Heeresrüstung und des Befehlshabers des Ersatzheeres im Oberkommando des Heeres, schweizerseits durch von Muralt. Die Vereinbarung bestand aus 19 Punkten, die sich im Wesentlichen auf die Regelung der technischen Seite der Mission, wie Zusammensetzung, Dienstleistungsdauer, Einsatzgruppen, Kraftwagen, Uniformierung, persönlichen Schutz, Löhnung der Teilnehmer, Devisen, Unterkunft, Schutz im Falle von Verwundung und Krankheit, Impfschutz, Post und Zollfreiheit bezogen. Unter diesen Paragraphen fand sich getarnt ein kurzer Nachsatz im Passus vier, der sich auf die Dauer der Dienstleistung bezog:

"Alle Teilnehmer sind zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet."

Ebenfalls versteckt, als Passus 15, zwischen Passus 14 (Post) und Passus 16 (Zollfreiheit) stand eine weitere Regelung der rechtlichen und dienstlichen Unterstellung, mit folgendem Wortlaut:

"Die Mitglieder der Freiwilligen Schweizer Hilfsaktion unterstehen gemäß § 155 des deutschen Militärstrafgesetzbuches und §§ 3, 3 a der deutschen Kriegsstrafverfahrensordnung als Heeresgefolge beim Feldheer der deutschen Wehrmachtsgerichtsbarkeit und den militärischen deutschen Strafgesetzen sowie der Disziplinarstrafordnung für das Heer. Unbeschadet dieser gesetzlichen Bestimmungen bleibt es dem Chef der Mission überlassen, aus disziplinären Gründen, Teilnehmer der Hilfsaktion in die Heimat zu entlassen, sofern gegen den Betreffenden kein Verfahren schwebt. Es wird deutscherseits angestrebt werden, im Falle von disziplinären Übertretungen eines Teilnehmers, dem Chef der Mission Mitsprache zu ermöglichen."

Auf diese Weise unterstanden die Teilnehmer der Ärztemission nicht mehr der schweizerischen Gerichtsbarkeit, sondern dem deutschen Militärstrafgesetz und der deutschen Kriegsstrafverfahrensordnung. Diese Tatsache war den Teilnehmern der Ärztemission nicht bekannt, da sie nichts von der geheimen Vereinbarung wussten.


Quellen

Bucher - Zwischen Verrat und Menschlichkeit
Haas - Wenn man gewusst hätte, was sich drüben im Reich abspielte
Wachsmuth - Ein Leben mit dem Jahrhundert
Lexer - Wiederherstellungschirurgie
Starlinger - Erfahrungsbericht vom 26.12.1941, in BA-MA, RH 12-23, H 20/454 b, S. 8
Heller - Sammelbericht Nr. 13, Berlin, September 1944 in BA-MA, RH 12-23, H 20/2179
Neutral geschriebener Bericht eines Angehörigen der Schweizer Ärztemission, keine Angaben zur Person, keine Angabe des Datums, in BA-MA, RH 12-23, H 20/454 b

Weitere Quellen siehe im Anhang




Max

« Letzte Änderung: 21. Mai 2011, 16:35:22 von Feldpost-Admin »
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Re: DIE SCHWEIZER ÄRZTEMISSION
« Antwort #1 am: 09. Februar 2009, 19:40:11 »
3. schweizerischen Ärztemission für die Ostfront

Hier ein FpBf in Richtung Front-Heimat (Schweiz) vom 3.7.1942
Absender bei der FpNr 46646
( = 3.Leichtkr.Kriegslaz.Kriegslaz.Abt.608)

Zitat
Kriegslazarett-Abteilung 608

1. Aufstellung:
* 10.4.1941 im WK XI mit 2 Kriegs- und 2 Leichtkranken-Kriegslazaretten.

2. Unterstellung:
Heerestruppe: 6.7.1941 Heeresgruppe Nord, 6.8.1944 WK XX, 1.9.1944 Heeresgruppe Mitte (später
Nord), 1945 Danzig, Zoppot, zuletzt Warnemünde

3. Ersatz:
II Bückeburg, WK XI


Max
« Letzte Änderung: 21. Mai 2011, 16:35:51 von Feldpost-Admin »
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Re: DIE SCHWEIZER ÄRZTEMISSION
« Antwort #2 am: 09. Februar 2009, 19:42:22 »
hallo max. danke für die infos.
interresant ist, dass es lupobriefe giebt, welche einen besonderen 2 zeiligen briefstempel der ärztemission giebt.
da es mehrere missionen waren, sind diese auch im briefstempel vermerkt.
gruss frank
Ich sammle Luftfeldpost aus Russland 1942-45 und auch die geflogene Kesselpost aus Russland. Spezialgebiet Kurland.

Offline Postschutz

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Re: DIE SCHWEIZER ÄRZTEMISSION
« Antwort #3 am: 09. Februar 2009, 20:49:04 »
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interresant ist, dass es lupobriefe giebt, welche einen besonderen 2 zeiligen briefstempel der ärztemission giebt.

Hier ein Beispiel fur einen offener Absenderstempel der Schweizer Arztemission Quelle: RB 86 ARGE Dt.Feldpost.

Im ARGE Rundbrief nr.86 ist ein sehr interessantes Artikel geschrieben worden uber die Schweizer Arztemission.
Man spricht dort uber 4 Missionen im Zeitraum vom 15.10.1941 bis 09.03.1943.

Auch die zustandige Feldpostnummern sind im Artikel aufgelistet, Merkwurdigerweise ist keines der in diesen Artikel aufgefuhrte Feldpostnummern dort erwahnt??!

Postschutz.
« Letzte Änderung: 21. Mai 2011, 16:36:20 von Feldpost-Admin »
Autor des Buches "Der Feldpostverkehr der Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg - Eine  historische und postalische Gesamtschau"

Mitautor des Buches "Der Postschutz und Postluftschutz im 3. Reich und den besetzten Gebieten"

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Re: DIE SCHWEIZER ÄRZTEMISSION
« Antwort #4 am: 09. Februar 2009, 20:51:23 »
1.schweizerische Ärztemisson für die Ostfront

Hier einige Bilder aus:

Reinhold Busch - Gerber - Im Dienst des Roten Kreuzes - Tagebuch 1941/1942


Max

« Letzte Änderung: 21. Mai 2011, 16:38:58 von Feldpost-Admin »
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Re: DIE SCHWEIZER ÄRZTEMISSION
« Antwort #5 am: 09. Februar 2009, 21:01:21 »
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Merkwurdigerweise ist keines der in diesen Artikel aufgefuhrte Feldpostnummern dort erwahnt??!

Das ist leicht zu erklären

Bei der dritten Mission gab es eben eine 3.Leichtkr.Kriegslaz.Kriegslaz.Abt.608 (FpNr 46646). Siehe Beleg oben

Die ARGE Leute wissen auch nicht immer alles :D ;D

Max
« Letzte Änderung: 10. Februar 2009, 09:49:58 von Feldpostmeister_at »
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Re: DIE SCHWEIZER ÄRZTEMISSION
« Antwort #6 am: 09. Februar 2009, 21:25:20 »
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FpNr 47700
(30.7.1941-28.2.1942) freiwillige Schweizer Hilfsaktion
(1.3.1942-7.9.1942) gestrichen

Vielleicht hasst Du recht Max, es konnen immer neue Sachen erforscht und herausgefunden werden. Aber.........warum wurde diese Feldpostnummer nicht erwahnt im RB 86? War doch wohl die leichteste die zu finden ist?!
Warum wurde diese Feldpostnummer auch schon vor der 4.Mission gestrichen?

Postschutz.
Autor des Buches "Der Feldpostverkehr der Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg - Eine  historische und postalische Gesamtschau"

Mitautor des Buches "Der Postschutz und Postluftschutz im 3. Reich und den besetzten Gebieten"

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Re: DIE SCHWEIZER ÄRZTEMISSION
« Antwort #7 am: 10. Februar 2009, 09:56:57 »
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Warum wurde diese Feldpostnummer auch schon vor der 4.Mission gestrichen?

Die Frage kann ich leider auch NICHT beantworten

Max
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Re: DIE SCHWEIZER ÄRZTEMISSION
« Antwort #8 am: 10. Februar 2009, 10:11:42 »
1.schweizerische Ärztemisson für die Ostfront

Hier noch einige Zitate aus:

Reinhold Busch - Gerber - Im Dienst des Roten Kreuzes - Tagebuch 1941/1942


Zitat
... Dr. Ernst Baumann (1890-1971), Medizinstudium in Basel und Kiel; Examen 1916. Ausbildung zum Chirurgen am Kantonsspital Aarau unter Bircher. 1928-60 Chefarzt der Chirurg Abteilung des Krankenhauses Langenthal; 1942 Habilitierung, später Honorar-Professor an der Universität Bern. Major, Leiter der Equipe im Feldlazarett 606, Smolensk, und Stellvertreter des technischen Missionschefs, Oberstleutnant von Wyttenbach ...

Zitat
... Prof. Hans Markwalder (geb. 1913); Assistenzarzt im Ziegler-Spital Bern; Studium in Bern, Stockholm; Ordinarius für Neurochirurgie in Bern bis 1981. In Smolensk war er im Kriegslazarett 2/591 eingesetzt ...

Zitat
... Es sind Schwester Adelheid Zeller vom Kantonsspital in Glarus und Dr. Willi Sturm (1912-1983), Chirurg in Bern, nach dem Krieg Praxis in Lengnau bei Biel. Dr. Sturm war zunächst im Kriegslazarett 4/531 in Smolensk-Nord, im Dezember dann im Kriegslazarett 3/551 in Gshatsk eingesetzt ...

Zitat
... Lazarettzug Nr. 514; Chefarzt: Oberstabsarzt Dr. Fischer ...

Zitat
... Es handelt sich um das Kriegslazarett 2/591, Chefarzt: Oberstabsarzt Dr. Otto Sundheim ...

Zitat
... Sie wurden im Feldlazarett 606 (Speziallazarett für Schussfrakturen), Chefarzt Oberstabsarzt Dr. Ludwig Theisinger (1891-1969), eingesetzt ...

Zitat
... Die kleine Equipe in Gshatsk (heute Gagarin, 32.000 Einw.) war im Kriegslazarett 3/551 (Chefarzt: Oberstabsarzt Dr. Erwin Lonhard, 1881-1942, gefallen bei einem Luftangriff auf den Bahnhof Smolensk) nur einen Monat eingesetzt ...

Zitat
... Wjasma, etwa 228 km östlich von Smolensk. Hier arbeitete Dr. Werner Brunner (1903-1997, nach dem Krieg Ordinarius für Neurochirurgie in Zürich) im Kriegslazarett 2/615. Der Ort hat heute 60.700 Einwohner ...

Das bedeutet Angehörige der "1.schweizerischen Ärztemission für die Ostfront" waren auch noch tätig in den Kriegslazaretten:

606, 591, 531, 551, 615 und Lazarettzug 514

Max
« Letzte Änderung: 21. Mai 2011, 16:39:48 von Feldpost-Admin »
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Re: DIE SCHWEIZER ÄRZTEMISSION
« Antwort #9 am: 10. Februar 2009, 14:33:37 »
Hier noch ein FpBf (Schweizer Ärztemission) in Richtung Front-Heimat(Schweiz) vom 16.11.1941

Absender (weiblich?) Dr. Med. bei der FpNr 12143
( = 2. Kriegslazarett Kriegslazarett-Abteilung 591)


Max
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Offline Manfred

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Re: DIE SCHWEIZER ÄRZTEMISSION
« Antwort #10 am: 25. Januar 2022, 10:58:21 »
Frankierte Postkarte eines Schweizer Arztes bei der zweiten Schweizer Ärztemission an der Ostfront in Warschau. Der Absender ist Dr. Frank Wassner, Schweizer Sanitäts-Hauptmann, im Reserve-Kriegs-Lazarett I Warschau, Poststempel Warschau vom 24. März 1942, auf französisch geschrieben am 24. März 1942, gesendet an das Pathologische Institut in Genf/Schweiz, Zensur ABP Frankfurt.

Der Arzt gibt im Absender die Nummer 1337 an. Diese konnte ich allerdings noch nicht einordnen. Der zweiten Ärztemission waren im Gegensatz zu den anderen Missionen gemäss ARGE Rundbrief 86 keine deutschen Feldpostnummern zugeteilt.
Im Rundbrief 86 schreibt Christian Geissmann, dass sich die zweite Ärztemission in Warschau im Reserve-Kriegslazarett III befunden habe. Der Arzt als Absender der vorliegenden Karte gibt jedoch das Reserve-Kriegslazarett I als seinen Aufenthaltsort an. Vermutlich wurden die Ärzte in verschiedenen Reserve-Lazaretten in Warschau eingesetzt.

Die zweite Ärztemission fand in Warschau vom 5. Januar bis zum 15. April 1942 statt. Insgesamt gab es zwischen zwischen 1941 und 1943 vier solcher Missionen an der Ostfront. Die vom Schweizer Bundesrat (Regierung) genehmigten Missionen standen unter dem Patronat des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) und lösten in der Schweiz innenpolitisch harte Kontroversen aus. Kritisiert wurde insbesondere, dass damit die humanitäre Hilfe instrumentalisiert werde und im Widerspruch zu den wichtigsten Grundwerten des Roten Kreuzes stehe. Der Entscheid, medizinische Teams aus der Schweiz an die deutsch-russische Front zu entsenden, lässt sich nicht mit rein humanitären Motiven begründen. Vielmehr ist darin die Willfährigkeit gewisser Kreise in der Schweiz gegenüber dem Dritten Reich und dessen antibolschewistischer Politik erkennbar. Rein rechtlich betrachtet waren weder die Schweizer Armee noch das SRK – das gemäss den Statuten in Kriegszeiten eine Art Unterabteilung der Armee bildete – befugt, die Leitung solcher Auslandsmissionen zu übernehmen. Deshalb wurde mit einem rechtlichen Kunstgriff ein „Komitee für Hilfsaktionen unter dem Patronat des Schweizerischen Roten Kreuzes“ gebildet. Das medizinische Personal aus der Schweiz setzte sich aus Freiwilligen zusammen. Da die Missionen unter der Schirmherrschaft des SRK standen, gingen die Schweizer Ärzte und Krankenschwestern selbstverständlich davon aus, dass sie gemäss den Rotkreuzgrundsätzen Verwundete und Kranke ohne Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit versorgen würden. Doch durch eine vertrauliche Vereinbarung, die Oberstdivisionär Johannes von Muralt (Präsident des SRK und des Komitees für Hilfsaktionen) mit dem Oberkommando der deutschen Wehrmacht abgeschlossen hatte, wurden die Freiwilligen ohne ihr Wissen der Befehlsgewalt der Wehrmacht unterstellt. Mit anderen Worten stellten sich die Schweizer Ärzte und Krankenschwestern, ohne sich dessen bewusst zu sein, in den Dienst des Dritten Reichs.
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Ich habe einen interessanten Artikel in der Lemberger Zeitung vom 16. April 1942 gefunden: „Schweizer Ärzte im Osteinsatz“. In diesem Artikel wird Dr. Wassner, der Absender der Karte, erwähnt und zitiert. Freilich blendet der Artikel die kritischen Aspekte der Mission aus, welche auch von Teilnehmern innerhalb der zweiten Mission geäussert wurden. Hier der Zeitungsartikel im Wortlaut:

„Eine Schweizer Ärztekommission, der 28 Ärzte, 26 Schwestern, vier Krankenpfleger, sieben Kraftfahrer und vier Verwaltungskräfte angehörten, hatte sich freiwillig zu einer Mission gemeldet, die das „Komitee für Hilfsaktion“ unter dem Patronat des Schweizerischen Roten Kreuzes zusammengestellt sowie ausgerüstet und dem deutschen Heeressanitätsdienst zur Verfügung gestellt hat. Es handelt sich dabei um die zweite derartige Abordnung, die nach dem Osten geschickt worden ist. Während die erste Schweizer Ärztemission von Oktober bis Januar tätig war und sich unter schwierigsten Verhältnissen vollauf bewährte, wurde die zweite Mission in Reservekriegslazaretten seit Januar eingesetzt. In diesen Tagen kehrten die Schweizer nun über Berlin in ihre Heimat zurück.
Der Leiter der zweiten schweizerischen Ärztekommission, Dr. Arnold, kennzeichnete den Auftrag der Mission mit den Worten: „Wir sind an die Ostfront gegangen, um zu arbeiten. Unsere Aufgabe sahen wir darin, zu helfen, uns für die Verwundeten einzusetzen, soweit wir nur können.“ In diesem Sinne waren die Schweizer in den deutschen Lazaretten tätig. Die Ärzte, fast alles ausgebildete Chirurgen, waren vielfach Abteilungsärzte. So schilderte u. a. Dr. Wassner, Oberarzt an der Chirurgischen Universitätsklinik in Genf, bei einem Besuch im Verbandszimmer seiner Abteilung als er gerade dabei war, einen Verwundeten mit schweren Schussverletzungen zu verbinden und zu schienen, mit folgenden Worten seinen Einsatz: „Anfangs waren wir vielleicht etwas enttäuscht, nicht weiter vorn eingesetzt zu sein. Aber jetzt haben wir gesehen, dass wir als Ärzte hier unendlich viel leisten können. Das volle Vertrauen unseres Chefarztes, und was vielleicht noch wichtiger ist, das volle Vertrauen unserer Patienten ermöglicht uns, dass wir hier nicht nur „mitmachen“, sondern als verantwortungsvolle Abteilungsärzte und kraftvoll einsetzen können“. Eine Schweizer Operationsschwester war, bevor sie sich zusammen mit dem Chefarzt an die Ost­front meldete, Oberschwester eines grossen Sanatoriums in Davos. In einer Operationspause sprach sie von dem Vertrauen, das die deutschen Verwundeten mit den schweizerischen Ärzten und Schwestern ebenso verbindet, wie mit den deutschen. „Ich bin ganz begeistert“, so berichtet sie temperamentvoll, „von diesen Soldaten. Ich bin schon elf Jahre als Krankenschwester tätig, aber solche Patienten habe ich noch nie gehabt. Sie sind alle so tapfer, sie klagen nicht. Sie sind zufrieden, sind kameradschaftlich zueinander und ebenso auch zu uns. Ich werde mich sobald wie möglich wieder zu einer Mission nach Deutschland melden.“ Neben den ärztlichen Leistungen im Dienste der Verwundeten waren für die schweizerischen Ärzte auch die gewonnen kriegschirurgischen Erfahrungen ein wesentliches Erlebnis ihres Osteinsatzes.
Bei einem Abschiedsabend dankte man den Schweizern seitens der Wehrmacht für ihre tatkräftige und opferbereite Mitarbeit und betonte das gute gegenseitige Verhältnis. Auch aus der Ansprache des Leiters der Schweizer Ärztekommission, Dr. Arnold, klang der Dank für die kameradschaftliche Aufnahme, die die Schweizer fanden. Er gab seinem Bedauern Ausdruck, dass die Zeit ihres Einsatzes schon zu Ende ist. Zur Verabschiedung der Schweizer fanden sich neben zahlreichen deutschen Wehrmachtsärzten auch viele Schwestern und Soldaten ein, die damit bekundeten, wie viele Freunde sich die Mission aus dem Alpenland bei ihrer Arbeit erworben hat.“

Grüsse
« Letzte Änderung: 02. Juni 2022, 17:10:47 von Manfred »

Offline Manfred

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Re: DIE SCHWEIZER ÄRZTEMISSION
« Antwort #11 am: 02. Juni 2022, 17:10:22 »
Nachfolgend zeige ich zwei Briefe einer Schweizer Krankenschwester bei der ersten und dritten Schweizer Ärztemission.

Der erste Brief aus Bern/Schweiz an die Ostfront (Heimat-Front) vom 16. November 1941 (1. Schweizer Ärztemission), gesendet an die Feldpostnummer 12143, 2. Kriegslazarett Kriegslazarett-Abteilung 591, Zensur ABP Frankfurt.

Das Lazarett befand sich in Smolensk.

Bei der Krankenschwester Manon Bosshard handelte es sich um die Tochter des Waadtländer Malers Rodolphe Bosshard.

Der zweite Brief aus derselben Korrespondenz wurde während der 3. Mission (18. Juni bis 29. September 1942) am 11. Juli 1942 aus Dünaburg in die Schweiz gesendet (Front-Heimat), Feldpostnummer 45232, 1. Kriegslazarett Kriegslazarett-Abteilung 608, mit Briefstempel, Zensur ABP Frankfurt.

Grüsse
« Letzte Änderung: 02. Juni 2022, 17:12:00 von Manfred »

 

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