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Autor Thema: Nicht dienstliche R-Briefe (zuschlagspflichtig)  (Gelesen 3127 mal)

Offline Feldpost-Admin

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Nicht dienstliche R-Briefe (zuschlagspflichtig)
« am: 24. Juli 2007, 17:44:54 »
Einschreibebriefe, die von Wehrmachtsangehörigen bei den Ämtern der Reichspost eingeliefert und an Wehrmachtsangehörige mit offener Anschrift oder an Zivilpersonen im Reich gerichtet waren, ebenso von Zivilpersonen an Wehrmachtsangehörige mit offener Anschrift, genossen nicht die Gebührenvergünstigung der Feldpostsendungen. Sie mußten mit Brief- und Einschreibegebühr freigemacht werden.
In den Feldpostamtsblättern wird öfters darauf hingewiesen, daß von Postbeamten solche Sendungen, nur mit Einschreibegebühr greigemacht, verbotswidrig angenommen würden.

Quelle: Handbuch-Katalog Deutsche Feldpost 1937-1939
Meine Sammelgebiete:
Alles zum Thema „ Feldpost Normhandstempel-Kreisstempel 28mm-Form 01 (Fa)
R-Briefe und Dokumente zum Thema R-Briefen,
Kurlandbelege und Dokumente über Kurland
--------------------------------------------------
Zu erreichen bin ich unter folgenden Messenger:
Sykpe: markus_ludwigshafen

Offline mikroskopie

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Re: Nicht dienstliche R-Briefe (zuschlagspflichtig)
« Antwort #1 am: 04. Januar 2012, 12:26:56 »

Hallo,

eine konkrete Frage zu einem Beleg:

Sind auch Päckchen als Einschreibesendungen zugelassen gewesen? Soweit erst mal die grundsätzliche Frage, denn zu diesem Beleg sind noch andere Fragen (A.f.K. in den Niederlanden?, Tarnrollstempel mit Doppelbuchstabe, Frankatur) offen, die es abzuklären gilt.

Danke.

 

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