Erbgericht war bis in die frühe Neuzeit der Sitz eines Erbrichters, der dem Dorfgericht vorstand und das Amt an seine Nachkommen vererben konnte. Da mit dem Erbgericht oft auch das Schankrecht verbunden war, heißen noch heute viele Gaststätten in Sachsen Erbgericht. Vermutlich wohnte der Adressat in der Gaststätte Erbgericht und der Briefschreiber wollte mit "Dienststelle Erbgericht" nur witzig sein. Es handelt sich hier ja auch nicht um einen Fp-Brief, sondern um Zivilpost.